Der Wild­park Hunds­haup­ten hat wie­der geöffnet

Elchzwillinge im Wildpark Hundshaupten
Elchzwillinge im Wildpark Hundshaupten

Der Wild­park Hunds­haup­ten hat ab 1.Mai wie­der täg­lich von 9 bis 18 Uhr geöff­net. Jedoch gibt es eini­ge Rege­lun­gen für den Besuch zu beachten.

Alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher ab 6 Jah­ren benö­ti­gen künf­tig nach der Inzi­denz­wert­re­ge­lung des Land­krei­ses Forch­heim über 100 einen per­so­na­li­sier­ten nega­ti­ven Coro­na-Test. Die aktu­el­len Inzi­denz­wert­re­ge­lun­gen sind auf der Home­page des Land­krei­ses Forch­heim (lra​-fo​.de) zu finden.

Der POC-Test oder PCR-Test darf nicht älter als 24 Stun­den sein. Per­so­nen, die bereits seit min­de­stens 15 Tagen zwei­fach geimpft sind, sind von der Test­pflicht befreit, müs­sen jedoch einen ent­spre­chen­den Impf-Nach­weis vor­zei­gen. Coro­na-Tests und Impf-Nach­wei­se müs­sen zudem jeweils mit gül­ti­gen Aus­weis­do­ku­men­ten inkl. Licht­bild der Besu­cher belegt werden.

Zudem besteht die Mög­lich­keit, vor dem Wild­park-Besuch einen Selbst­test an einer dort ein­ge­rich­te­ten Test­sta­ti­on durch­zu­füh­ren. Bit­te brin­gen Sie hier­für ein eige­nes Test­kit mit. Die Durch­füh­rung muss jedoch vor Ort, unter Auf­sicht eines Wild­park Mit­ar­bei­ters erfolgen.

Nach wie vor gilt auf dem gesam­ten Wild­park-Gelän­de eine FFP2-Mas­ken­pflicht ab 15 Jah­ren, Kin­der im Alter von sechs bis 14 Jah­ren müs­sen einen Mund- und Nasen­schutz tra­gen. Kin­der unter sechs Jah­ren sind vom Tra­gen einer Mas­ke befreit. Zudem gel­ten auch im Wild­park die bestehen­den Abstands- und Hygie­ne­re­geln und die Kon­takt­be­schrän­kun­gen. Der Pfer­de­stall bleibt geschlos­sen. An eini­gen Stel­len sind Ein­bahn­stra­ßen ein­ge­rich­tet. Bit­te hal­ten Sie sich an die Laufrichtung.

Der Wild­park­be­such ist nur mit vor­he­ri­ger Anmel­dung mög­lich! Die täg­li­che Besu­cher­höchst­zahl ist wei­ter­hin begrenzt. Jeder, der den Wild­park besu­chen möch­te, muss vor­ab ein Ticket über die Home­page buchen, damit die Mög­lich­keit einer Kon­takt­nach­ver­fol­gung gewähr­lei­stet ist. Dies gilt auch für Gut­schein­in­ha­ber und Jahreskartenbesitzer.

Kurz­fri­sti­ge Ände­run­gen vor Ort sind möglich.