Coro­na-Zuschlag und Kin­der­bo­nus von je 150 Euro wer­den im Mai 2021 ausgezahlt

Logo Bundesagentur für Arbeit Bamberg Coburg

Bri­git­te Glos, Lei­te­rin der Agen­tur für Arbeit Bam­berg-Coburg: „Der Coro­na-Zuschlag soll die Bela­stun­gen des mehr­mo­na­ti­gen Lock­downs für Men­schen, die Lei­stun­gen der Grund­si­che­rung oder Sozi­al­geld bezie­hen, abmil­dern. Wer allein­ste­hend oder allein­er­zie­hend ist oder mit einer Part­ne­rin oder einem Part­ner in einer Bedarfs­ge­mein­schaft lebt, erhält ein­ma­lig einen Coro­na-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.“

Brigitte Glos von der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

Bri­git­te Glos von der Agen­tur für Arbeit Bamberg-Coburg

Vor­aus­set­zung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grund­si­che­rung oder Sozi­al­geld besteht. Das gilt auch für Voll­jäh­ri­ge, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kin­der­geld nicht als Ein­kom­men berück­sich­tigt wird. Die Ein­mal­zah­lung wird auto­ma­tisch ab Mit­te Mai 2021 aus­ge­zahlt, geson­dert von den regu­lär zuste­hen­den Lei­stun­gen zum Lebens­un­ter­halt. Die Gut­schrift erfolgt ab der 19. Kalen­der­wo­che. Eine geson­der­te Antrag­stel­lung ist nicht not­wen­dig. Ein ent­spre­chen­der Bescheid wird versandt.

„Dar­über hin­aus erhal­ten Fami­li­en, die im Mai 2021 Anspruch auf Kin­der­geld haben, einen Kin­der­bo­nus in Höhe von 150 Euro. Die Aus­zah­lung erfolgt eini­ge Tage nach der regu­lä­ren Kin­der­geld­zah­lung“, so Glos.

Die Ein­mal­zah­lung wird nicht auf Sozi­al­lei­stun­gen ange­rech­net und muss auch nicht extra bean­tragt werden.