Tipps & Tricks: „Digi­ta­les Bezah­len – Wie sicher ist es?“

Symbol-Bild Tipps & Tricks

Was man beach­ten sollte

Online-Händ­ler bie­ten inzwi­schen meh­re­re Mög­lich­kei­ten zum Bezah­len an. Alle Zah­lungs­dienst­lei­ster müs­sen sich gesetz­lich an hohe Schutz­maß­nah­men hal­ten. Das macht digi­ta­le Bezahl­sy­ste­me ver­gleichs­wei­se sicher.

Trotz­dem rät die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern zur Vor­sicht. Bei der Anmel­dung müs­sen Ver­brau­cher sen­si­ble Daten wie die Kon­to- oder Kre­dit­kar­ten­num­mer hin­ter­le­gen. „Um sich vor Miss­brauch zu schüt­zen, soll­ten Nut­zer für den Zugang zu den Bezahl­sy­ste­men siche­re und lan­ge Pass­wör­ter ver­wen­den,“ rät Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Tipps zum digi­ta­len Bezahlen

Eini­ge Zah­lungs­dienst­lei­ster bie­ten einen eige­nen Käu­fer­schutz an. Dabei han­delt es sich um eine zusätz­li­che Lei­stung, die gesetz­lich nicht vor­ge­schrie­ben ist. Des­halb gel­ten die jewei­li­gen Bedin­gun­gen des Anbie­ters. „Ver­brau­cher soll­ten genau prü­fen, wel­che Fäl­le der ange­bo­te­ne Käu­fer­schutz tat­säch­lich umfasst,“ so die Juri­stin. „Meist beschränkt sich ein sol­cher Schutz auf Situa­tio­nen, in denen die Ware nicht ankommt oder das fal­sche Pro­dukt gelie­fert wird.“

Wenn es Pro­ble­me bei einem Online-Kauf gibt, ist es emp­feh­lens­wert, sich erst an den Händ­ler zu wen­den. Käu­fer soll­ten sich jedoch nicht hin­hal­ten las­sen, um Fri­sten bei Zah­lungs­dienst­lei­stern nicht zu ver­säu­men. Zusätz­lich ist es rat­sam den Betrei­ber des jewei­li­gen Bezahl­sy­stems zu infor­mie­ren. „So kann eine Zah­lungs­for­de­rung aus­ge­setzt wer­den bis die Ange­le­gen­heit geklärt ist“, sagt Tat­ja­na Halm.

Wei­te­re Tipps erhal­ten Inter­es­sier­te in den Erklär­vi­de­os des Pro­jekts „Infor­ma­ti­on zum Ver­brau­cher­schutz in länd­li­chen Räu­men“ unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​.de/​l​a​e​n​d​l​i​c​h​e​-​r​a​e​u​m​e​/​v​i​d​eos. Das Bun­des­pro­jekt wird durch das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz gefördert.

Betrof­fe­ne kön­nen sich bei indi­vi­du­el­len Fra­gen an die Bera­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wen­den. Infor­ma­tio­nen dazu ste­hen auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de. Das Ser­vice­te­le­fon der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern ist unter (089) 55 27 94–0 erreichbar.