Stadt Bam­berg kommt Gastro­no­mie und Ein­zel­han­del wei­ter entgegen

Stadt­rat beschließt ein­stim­mig in Son­der­voll­sit­zung „Wirt­schaft“: Ein­zug von Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren für die Außen­ga­stro­no­mie wird bis Herbst aus­ge­setzt und Gebüh­ren für 2020 wer­den halbiert

Die Stadt Bam­berg unter­stützt wei­ter­hin die Betrie­be und Unter­neh­men der Gastro­no­mie und im Ein­zel­han­del. Erst im März hat­te der Bam­ber­ger Stadt­rat beschlos­sen, als Unter­stüt­zungs­maß­nah­me für Ein­zel­han­del und Gastro­no­mie die Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren, die u.a. für Frei­schank­flä­chen und Waren­ver­kaufs­stän­der anfal­len, für 2021 um 50 Pro­zent zu redu­zie­ren. In der Son­der­voll­sit­zung „Wirt­schaft“ am 28. April, ist die Stadt nun noch einen wich­ti­gen und spür­ba­ren Schritt wei­ter­ge­gan­gen: Bis Herbst wird der Voll­zug der Gebüh­ren­be­schei­de für das lau­fen­de Jahr aus­ge­setzt. Ende Okto­ber 2021 wird die Ver­wal­tung dem Stadt­rat dann erneut über die Situa­ti­on berich­ten und gege­be­nen­falls eine neue Gebüh­ren­sat­zung vorlegen.

„Damit ent­la­sten wir unse­ren Gastro­mo­men und Ein­zel­händ­lern in die­ser schwie­ri­gen Zeit wei­ter ent­ge­gen und gemein­sam hof­fen wir, dass die Kri­se über­stan­den wird“, so Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke zur Ent­schei­dung im Stadt­rat. Der Rat hat damit einen sorg­fäl­ti­gen Vor­schlag der Ver­wal­tung auf­ge­grif­fen. Soll­te sich her­aus­stel­len, dass durch die Coro­na-Rege­lun­gen die gebüh­ren­pflich­ti­gen Son­der­nut­zun­gen tat­säch­lich zu weni­ger als 50 Pro­zent in Anspruch genom­men wer­den kön­nen, ist so eine fle­xi­ble und gerech­te Lösung mög­lich. Auch dies hat der Stadt­rat beschlossen.

Auch für die zurück­lie­gen­den Gebüh­ren für 2020 gibt es gute Nach­rich­ten: Die Ver­wal­tung stell­te fest, dass die Vor­aus­set­zun­gen für eine Min­de­rung der Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren um 50 Pro­zent gege­ben sei­en. Die betrof­fe­nen Ein­zel­händ­ler und Gastro­no­men kön­nen nun einen ent­spre­chen­den Antrag bei der Stadt Bam­berg einreichen.