22-Jäh­ri­ger Bam­ber­ger wäh­rend der Aus­gangs­sper­re mit fal­schen Fünf­zi­gern unterwegs

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

Nicht sehr kon­spi­ra­tiv beweg­te sich ein 22-jäh­ri­ger Bam­ber­ger am spä­ten Mon­tag­abend durch den Stadt­teil Gau­stadt. Trotz Aus­gangs­sper­re und nur mit Falsch­geld in der Geld­bör­se woll­te er sei­ne Essens­be­stel­lung abho­len. Eine Poli­zei­kon­trol­le brach­te noch wei­te­re ver­bo­te­ne Gegen­stän­de zum Vor­schein. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg erging Haftbefehl.

Der jun­ge Mann fiel den Bam­ber­ger Poli­zi­sten gegen 23 Uhr auf der Gau­stadter Haupt­stra­ße ins Auge. Hin­sicht­lich der gel­ten­den bun­des­wei­ten Aus­gangs­sper­re völ­lig unbe­küm­mert war er auf dem Weg eine Essens­be­stel­lung abzu­ho­len. In sei­ner Geld­bör­se hat­te er hier­für jedoch aus­schließ­lich Falsch­geld ein­stecken, mit dem er offen­sicht­lich beab­sich­tig­te die Rech­nung zu bezah­len. Die Beam­ten stell­ten die fal­schen 50-Euro-Schei­ne sicher und nah­men den Bam­ber­ger vor Ort fest. Ein ver­stän­dig­ter Staats­an­walt ord­ne­te eine Woh­nungs­durch­su­chung nach wei­te­ren „Blü­ten“ an. Als sich die Ord­nungs­hü­ter anschlie­ßend in der Woh­nung umsa­hen fan­den sie auch wel­che – jedoch Mari­huanab­lü­ten. Der 22-Jäh­ri­ge betrieb eine klei­ne­re Dro­gen­auf­zucht­an­la­ge. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg über­nahm dar­auf­hin die wei­te­ren Ermittlungen.

Der Mann ver­brach­te die Nacht in einer Poli­zei­zel­le, ehe er am Diens­tag­nach­mit­tag, auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg, dem Ermitt­lungs­rich­ter vor­ge­führt wur­de. Der Haft­be­fehl wur­de gegen Auf­la­gen außer Voll­zug gesetzt. Der 22-Jäh­ri­ge muss sich nun straf­recht­lich verantworten.