Regie­rung von Ober­fran­ken: „Lan­des­wei­te Beflag­gung am 1. Mai 2021 aus Anlass des Tages der Arbeit“

Aus Anlass des Tages der Arbeit erfolgt am Sams­tag, 1. Mai 2021, die Beflag­gung aller staat­li­chen Dienst­ge­bäu­de in Bay­ern. Auch den Gebiets­kör­per­schaf­ten (Gemein­den, Land­krei­se, Bezir­ke) und son­sti­gen Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts wird emp­foh­len, ent­spre­chend zu ver­fah­ren. Der Tag der Arbeit ist ein inter­na­tio­na­ler Fei­er­tag, der welt­weit in zahl­rei­chen Staa­ten gefei­ert wird. Der Beschluss, den 1. Mai über Län­der­gren­zen hin­weg als Demon­stra­ti­ons­tag der Arbei­ter zu bege­hen, fiel 1889 bei einem inter­na­tio­na­len Kon­gress in Paris. Der 1. Mai wur­de gewählt, weil die­ser Tag in den USA häu­fig als Stich­tag für den Abschluss oder die Auf­he­bung von Arbeits­ver­trä­gen dien­te. Im Jahr 1919 war die­ser Tag auf Beschluss der Wei­ma­rer Natio­nal­ver­samm­lung erst­mals gesetz­li­cher Fei­er­tag in Deutschland.