MdL Mar­tin Schöf­fel: „Wei­ße Flecken beim Mobil­funk sol­len verschwinden“

MdL Martin Schöffel
MdL Martin Schöffel

Mit Mit­teln des Mobil­funk­för­der­pro­gramms wer­den auch Kom­mu­nen im Bereich Kulm­bach und Wun­sie­del unterstützt

„Ein flä­chen­decken­des Mobil­funk­netz ist in der heu­ti­gen Zeit unbe­dingt not­wen­dig. Der Frei­staat Bay­ern unter­stützt Kom­mu­nen beim Aus­bau tat­kräf­tig,“ betont der hei­mi­sche Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Mar­tin Schöf­fel (CSU, Wun­sie­del). Er weist dar­auf hin, dass Kom­mu­nen, in denen das Mobil­funk­netz nur unzu­rei­chend aus­ge­baut ist, eine ent­spre­chen­de För­de­rung bean­tra­gen kön­nen. „Es ist für Besu­cher und Ein­hei­mi­sche äußerst unan­ge­nehm, wenn im Auto oder beim Spa­zier­gang plötz­lich das Netz aus­fällt. Um die Regi­on wei­ter­hin zukunfts­fä­hig auf­zu­stel­len, ist es wich­tig, dass die­se wei­ßen Flecken aus­ge­merzt wer­den,“ so Schöffel.

Aktu­ell wird das Mobil­funk­för­der­pro­gramm um 18 Städ­te und Gemein­den in Bay­ern aus­ge­wei­tet. Aus Ober­fran­ken ist Seß­lach im Land­kreis Coburg neu dazu gekom­men. Bis­her wur­den aus unse­rer Regi­on 14 wei­te­re Kom­mu­nen, dar­un­ter auch Kulm­bach, Main­leus, Press­eck, Gefrees und Rehau, geför­dert. Ins­ge­samt sind 93 Städ­te und Gemein­den aus Ober­fran­ken för­der­be­rech­tigt. „Da ist noch viel Poten­ti­al“, so Schöffel.

Im Rah­men der För­de­rung sol­len Masten, Fun­da­men­te und Leer­roh­re gebaut wer­den. Städ­te und Kom­mu­nen kön­nen die För­de­rung in zwei Vari­an­ten bean­tra­gen: Die Bau­auf­trags­va­ri­an­te sieht vor, dass die Gemein­de die Bau­her­rin ist. Sie küm­mert sich von der Aus­schrei­bung des Baus bis hin zur Ver­mie­tung an die Netz­be­trei­ber. Bei der Bau­kon­zes­si­ons­va­ri­an­te über­gibt die Gemein­de die Pla­nung, den Bau und das Betrei­ben des Mobil­funk­ma­stes an einen Kon­zes­sio­när als Bauherr.

Der För­der­satz beträgt grund­sätz­lich 80 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kosten – in Kulm­bach-Wun­sie­del beträgt die För­de­rung 90 Pro­zent, da unse­re Regi­on zu den Räu­men mit beson­de­rem Hand­lungs­be­darf zählt. Der Höchst­be­trag liegt bei 500.000 Euro. Die Gemein­de trägt einen Eigen­an­teil von 10 Pro­zent, der bei­spiels­wei­se mit Miet­ein­nah­men aus­ge­gli­chen wer­den kann.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Stand des Aus­baus und zur Bean­tra­gung der För­de­rung erhal­ten Bür­ger­mei­ster und wei­te­re Inter­es­sier­te über das Mobil­funk­zen­trum in Regens­burg unter mobil​funk​.bay​ern