Gemein­sam unter einem Dach mit Schwal­ben, Mau­er­seg­lern und Spatzen

Symbolbild Schwalben

Mehr Nist­plät­ze für Vögel in der Stadt – Kli­ma­ef­fi­zi­en­tes Bau­en und Sanie­rung im Ein­klang mit dem Gebäudebrüterschutz

Es zwit­schert und sirrt wie­der in den baye­ri­schen Städ­ten und Dör­fern: Gebäu­de­brü­ter wie Rauch- und Mehl­schwal­ben sind aus ihren Über­win­te­rungs­ge­bie­ten in Afri­ka zurück­ge­kehrt und bezie­hen ihre Nester an und in unse­ren Gebäu­den. Mau­er­seg­ler kön­nen ab sofort wie­der am Him­mel über dem Frei­staat bei ihren rasan­ten Flü­gen beob­ach­tet wer­den. Auch sie suchen in die­sen Tagen ihre ange­stamm­ten Nist­plät­ze auf, um mit dem Brü­ten zu begin­nen. Sie und ande­re gebäu­de­brü­ten­de Vogel­ar­ten wie Spat­zen, Turm­fal­ken und Doh­len sind auf die Lebens­räu­me an unse­ren Häu­sern ange­wie­sen. „Durch Sanie­run­gen, Gebäu­de­ab­ris­se und kli­ma­ef­fi­zi­en­te Bau­wei­sen, ste­hen die soge­nann­ten Gebäu­de­brü­ter vor immer grö­ße­ren Her­aus­for­de­run­gen bei der Woh­nungs­su­che, da Nischen und Hohl­räu­me an Fas­sa­den oder unter dem Dach ver­schlos­sen wer­den“, sagt die LBV-Gebäu­de­brü­ter­ex­per­tin Corin­na Lie­berth. Doch mit vor­aus­schau­en­der Pla­nung kann jede und jeder sowohl den Gebäu­de­brü­tern als auch den Inter­es­sen der Bau­en­den gerecht werden.

Die Turm­fal­ken, Doh­len und Haus­sper­lin­ge im Frei­staat haben sich die lan­ge Rei­se in den Süden in den mei­sten Fäl­len erspart und ihre Brut ist bereits in vol­lem Gan­ge. Ob Fern­rei­sen­de oder Daheim­blei­ber: Die­se Vögel sind auf einen Brut­platz an oder in einem Gebäu­de ange­wie­sen. „Damit kom­men sie dem Men­schen näher als vie­le ande­re Vogel­ar­ten, da sie sich qua­si einen Wohn­sitz mit uns tei­len“, sagt die Gebäu­de­brü­ter­ex­per­tin Corin­na Lie­berth. Ohne Brut­plät­ze an Gebäu­den kön­nen sich die­se Arten nicht fort­pflan­zen und ihre Bestän­de sin­ken. „Das ist der Grund, war­um fast alle Gebäu­de­brü­ter­ar­ten auf der Vor­warn­li­ste oder sogar der Roten Liste gefähr­de­ter Vogel­ar­ten in Bay­ern ste­hen“, so Corin­na Lie­berth weiter.

Neben dem Ver­lust vie­ler bestehen­der Nist­plät­ze ent­ste­hen beim Neu­bau von Gebäu­den heut­zu­ta­ge sel­ten neue Brut­mög­lich­kei­ten. „Grund hier­für ist eine geschlos­se­ne, kli­ma­ef­fi­zi­en­te Bau­wei­se, ohne Nischen, Lücken und Hohl­räu­me. Aus der Sicht des Kli­ma­schut­zes eine begrü­ßens­wer­te Ent­wick­lung, die aller­dings die Gebäu­de­brü­ter vor ech­te Her­aus­for­de­run­gen bei der Woh­nungs­su­che stellt“, so Corin­na Lieberth.

Die Pflicht bei anste­hen­den Haus­sa­nie­run­gen auf Gebäu­de­brü­ter und gebäu­de­be­woh­nen­de Fle­der­maus­ar­ten zu ach­ten, liegt beim Bau­en­den. Denn das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz gewährt nicht nur den Vögeln selbst Schutz, son­dern auch ihren Brut­plät­zen. Auch außer­halb der Brut­zeit dür­fen die­se nicht zer­stört oder ver­schlos­sen wer­den. „Um Ver­stö­ße gegen gel­ten­des Recht zu ver­mei­den, emp­fiehlt es sich früh­zei­tig vor Bau­be­ginn zu prü­fen, ob das Gebäu­de von Gebäu­de­brü­tern oder Fle­der­mäu­sen bewohnt wird. Gut­ach­ter­bü­ros oder Natur­schutz­ver­bän­de kön­nen Haus­be­sit­zer dabei unter­stüt­zen“, emp­fiehlt Corin­na Lie­berth. So kön­nen im schlimm­sten Fall auch Mehr­ko­sten durch Bau­ver­zö­ge­run­gen ver­hin­dert werden.

Der stren­ge Schutz die­ser Arten soll aus Sicht des LBV jedoch nicht ver­hin­dern, dass Gebäu­de ener­gie­ef­fi­zi­ent saniert wer­den. Mit vor­aus­schau­en­der Pla­nung kön­nen Sanie­rung und Gebäu­de­brü­ter glei­cher­ma­ßen berück­sich­tigt wer­den. Kön­nen Brut­plät­ze bei einer Sanie­rung nicht erhal­ten wer­den, bean­tragt man eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung bei der Höhe­ren Natur­schutz­be­hör­de. Die­se legt dann im Zuge der Geneh­mi­gung Maß­nah­men zum Schutz der Vögel und zum Ersatz der Brut­plät­ze fest. „Denn fal­len die Brut­plät­ze für eine Brut­sai­son oder sogar für immer weg, kann das für das loka­le Vor­kom­men der Vögel schwer­wie­gen­de Aus­wir­kun­gen haben, die bis hin zum Erlö­schen der Popu­la­ti­on rei­chen“, so Corin­na Lie­berth. Aus Sicht des baye­ri­schen Natur­schutz­ver­bands LBV kann auch bei einem Haus­neu­bau eine kli­ma­freund­li­che Bau­wei­se und der Gebäu­de­brü­ter­schutz in Ein­klang gebracht wer­den und es kön­nen neue Brut­plät­ze, bei­spiels­wei­se durch inte­grier­te Nist­hil­fen, geschaf­fen werden.

Bei Fra­gen rund um den Gebäu­de­brü­ter­schutz im Zusam­men­hang mit Bau­vor­ha­ben bera­ten die LBV-Gebäu­de­brü­ter­ex­per­tin­nen Corin­na Lie­berth und Syl­via Weber im Pro­jekt „Der Spatz als Bot­schaf­ter der Stadt­na­tur“, das vom Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz geför­dert wird.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Pro­jekt­web­sei­te www​.bot​schaf​ter​-spatz​.de.