Stadt und Land­kreis Hof lockern Impf­ver­ord­nung für Mit­ar­bei­ter der Lebensmittelversorgung

Symbolbild Impfung

Die Impf­prio­ri­sie­rung in Stadt und Land­kreis Hof wird erneut ange­passt. Nach­dem sich seit Ende März neben Per­so­nen, die zur Prio­ri­sie­rungs­grup­pe 2 (70 bis 80-jäh­ri­ge; pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge) gehö­ren, auch Mit­ar­bei­ter kör­per­na­hen Dienst­lei­stun­gen im Hofer Land imp­fen las­sen kön­nen, sol­len nun Mit­ar­bei­ter der Lebens­mit­tel­ver­sor­gung ein Impf­an­ge­bot erhalten.

„Wir sind in Sachen Immu­ni­sie­rung auf einem guten Weg. 35% aller Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Hofer Land haben bereits eine Imp­fung in unse­ren Impf­zen­tren oder durch unse­re Haus­ärz­te erhal­ten. Wir kom­men gut vor­an, sodass wir das Ziel haben, in die­ser Woche in unse­ren bei­den Impf­zen­tren in die Prio­ri­sie­rungs­grup­pe 3 über­zu­ge­hen. Das bedeu­tet, dass sich dann auch Men­schen, die 60 Jah­re und älter oder medi­zi­nisch vor­be­la­stet sind, imp­fen las­sen kön­nen. Dar­über hin­aus wird auch deutsch­land­weit über die gene­rel­le Auf­he­bung der Prio­ri­sie­rung dis­ku­tiert“, so Land­rat Dr. Oli­ver Bär und Ober­bür­ger­mei­ste­rin Eva Döhla.

Ab die­ser Woche star­ten Stadt und Land­kreis Hof zudem mit den Imp­fun­gen in den Betrie­ben. Par­al­lel dazu sol­len auch Per­so­nen, die in fol­gen­den Berei­chen tätig sind prio­ri­tär geimpft werden:

  • Metz­ge­rei / fleisch­ver­ar­bei­ten­der Betrieb
  • Bäcke­rei / Konditorei
  • Lebens­mit­tel­ein­zel­han­dels­ge­schäft (inklu­si­ve Getränkeeinzelhandel)

Per­so­nen, die einer die­ser Grup­pen ange­hö­ren und das prio­ri­sier­te Impf­an­ge­bot wahr­neh­men möch­ten, kön­nen sich ab heu­te in zwei Schrit­ten online anmelden:

  1. Anmel­dung für die Imp­fung: Über das Baye­ri­sche Online-Regi­strie­rungs­sy­stem www​.imp​fung​-hofer​land​.de/​i​m​p​f​t​e​r​min erfolgt die gene­rel­le Anmel­dung für eine Imp­fung in Bayern.
  2. Regi­strie­rung für prio­ri­sier­te Imp­fung: Nach der all­ge­mei­nen Anmel­dung kön­nen sich berech­tig­te Per­so­nen (sie­he Auf­li­stung oben) unter www​.imp​fung​-hofer​land​.de/​p​r​i​o​r​i​s​i​e​r​ung für die erwei­te­re Regi­strie­rung zur Schutz­imp­fung anmelden.

Nach Abschluss die­ser Vor­gän­ge erhält man eine Nach­richt aus dem Impf­zen­trum, um einen Impf­ter­min zu vereinbaren.

Wir bit­ten um Ver­ständ­nis, dass dies – je nach Ver­füg­bar­keit des Impf­stof­fes – etwas Zeit in Anspruch neh­men kann.

Unter­des­sen wer­den in den bei­den Impf­zen­tren in Hof und Helm­b­rechts der­zeit wei­ter­hin Per­so­nen, die der Prio­ri­sie­rungs­grup­pe 2 (im Lau­fe der Woche auch Prio­ri­sie­rungs­grup­pe 3) ange­hö­ren, geimpft. Per­so­nen der Prio­ri­sie­rungs­grup­pe 2, die sich bereits ange­mel­det haben aber noch kei­nen Ter­min erhal­ten haben, wer­den gebe­ten, noch­mals auf uns zuzu­kom­men. Man­che von Ihnen waren trotz mehr­fa­cher Anru­fe nicht erreichbar.

„Selbst­ver­ständ­lich kön­nen sich aber auch alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich bis­her noch nicht ange­mel­det haben aber eine Imp­fung wün­schen, jeder­zeit beim Haus­arzt oder in den Impf­zen­tren mel­den“, so Land­rat Dr. Bär.

Die Anmel­dung für die Impf­zen­tren in Hof und Helm­b­rechts erfolgt ent­we­der tele­fo­nisch unter 09281/57–777 (täg­lich von 8:00 bis 17:00 Uhr) oder online über die Inter­net­sei­te www​.imp​fung​-hofer​land​.de/​v​o​r​a​n​m​e​l​d​ung