Tipps & Tricks: För­de­rung von Son­nen­strom wird refor­miert – Wich­ti­ge Ände­run­gen im Erneuerbare-Energien-Gesetz

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Zum Jah­res­be­ginn 2021 sind wich­ti­ge Ände­run­gen im Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) in Kraft getre­ten. Dar­auf weist die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hin. Das EEG regelt die För­de­rung der Strom­erzeu­gung aus erneu­er­ba­ren Quel­len wie Solar­ener­gie und Wind­ener­gie. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher, die bereits Strom mit einer Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge erzeu­gen oder dies in Zukunft tun möch­ten, sind mehr­fach von den Ände­run­gen betroffen.

Selbst­nut­zer von Son­nen­strom pro­fi­tie­ren von einer neu­en Rege­lung zum Eigen­be­darf. Denn für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit einer Lei­stung von bis zu 30 Kilo­watt muss kei­ne EEG-Umla­ge für den Eigen­ver­brauch mehr gezahlt wer­den. Zuvor lag die­se Gren­ze bei 10 Kilo­watt. Für Anla­gen von über 30 Kilo­watt fällt eine redu­zier­te EEG-Umla­ge an. Zum Ver­gleich: Für jede aus dem Strom­netz gelie­fer­te Kilo­watt­stun­de müs­sen Ver­brau­cher 6,5 Cent EEG-Umla­ge bezahlen.

Der Netz­an­schluss klei­ner Anla­gen ist jetzt ohne Ver­zö­ge­rung mög­lich. Strom­netz­be­trei­ber sind zum Anschluss von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen grund­sätz­lich ver­pflich­tet. Reagiert ein Netz­be­trei­ber nicht unver­züg­lich mit einem Zeit­plan auf das Anschluss­be­geh­ren eines Ver­brau­chers, darf die­ser eine Anla­ge mit bis zu 10,8 Kilo­watt spä­te­stens nach einem Monat anschließen.

Kei­ne För­de­rung mehr für über 20 Jah­re alte Anlagen

Für Solar-Anla­gen, die 2001 oder frü­her in Betrieb genom­men wur­den, besteht kein Anspruch mehr auf För­de­rung. Die Reform des EEG-Geset­zes ermög­licht es betrof­fe­nen Anla­gen­be­trei­bern jedoch, wei­ter­hin Strom in das öffent­li­che Netz ein­zu­spei­sen. Für die­sen Strom erhal­ten sie einen übli­chen Markt­preis. Die­se Über­gangs­re­ge­lung gilt bis 2027.

Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le hilft bei allen Fra­gen zu Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und zu För­der­mög­lich­kei­ten. Die Bera­tung fin­det der­zeit online und tele­fo­nisch statt. Ter­mi­ne kön­nen unter der kosten­lo­sen Tele­fon­num­mer 0800 809 802 400 ver­ein­bart wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-ener​gie​be​ra​tung​.de.

Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le wird geför­dert vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft und Energie.