Prä­si­dent Schmitt: „Die Gerich­te in Ober- und Unter­fran­ken sind bei der Digi­ta­li­sie­rung gut aufgestellt!“

Symbolbild Justiz

In den letz­ten Mona­ten sind die Gerich­te in Ober- und Unter­fra­gen beim Aus­bau der digi­ta­len Mög­lich­kei­ten gut vor­an­ge­kom­men“. Mit die­sen Wor­ten fass­te der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg Lothar Schmitt die Ergeb­nis­se einer Ana­ly­se des Stands der Digi­ta­li­sie­rung im Bezirk des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg zusammen.

Auf­grund der Kon­takt-Beschrän­kun­gen durch die Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie haben sich in allen sie­ben Land­ge­richts­be­zir­ken die Anzahl der durch­ge­führ­ten Video-Gerichts­ver­hand­lun­gen, ins­be­son­de­re in Zivil­ver­fah­ren, deut­lich erhöht. Auf die­se Wei­se lei­ste die Justiz in Ober- und Unter­fran­ken einen gewich­ti­gen Bei­trag zu der durch den Baye­ri­schen Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich initi­ier­ten „Digi­tal-Offen­si­ve“. Zum Teil wür­den mehr­mals in der Woche Video­ver­hand­lun­gen durch­ge­führt, an denen Pro­zess­be­tei­lig­te mit­tels Video­kon­fe­renz­tech­nik teil­neh­men kön­nen. Hier­durch erspa­re man zahl­rei­chen Pro­zess­be­tei­lig­ten teils wei­te Anrei­sen zu den Gerichts­stand­or­ten. Die Ent­schei­dung über die Durch­füh­rung einer Video-Gerichts­ver­hand­lung tref­fe in jedem Ein­zel­fall die Vor­sit­zen­de oder der Vor­sit­zen­de des jewei­li­gen Ver­fah­rens. Bei die­ser Ent­schei­dung sei abzu­wä­gen, ob die Anwe­sen­heit der Pro­zess­be­tei­lig­ten im Gerichts­saal zwin­gend erfor­der­lich sei oder hier­auf ver­zich­tet wer­den kön­ne, so Prä­si­dent Schmitt.

Aber auch im nor­ma­len Gerichts­all­tag wer­de ver­mehrt auf digi­ta­le For­ma­te gesetzt. In allen sie­ben Land­ge­richts­be­zir­ken sei­en Video­kon­fe­renz­an­la­gen im Ein­satz, mit deren Hil­fe zumeist wöchent­lich dienst­li­che Bespre­chun­gen durch­ge­führt wer­den. Auf die­se Wei­se kön­ne eine Kom­mu­ni­ka­ti­on bei­spiels­wei­se zwi­schen den Amts­ge­rich­ten und dem über­ge­ord­ne­ten Land­ge­richt sicher­ge­stellt und gleich­zei­tig eine Rei­se­tä­tig­keit vie­ler Per­so­nen ver­mie­den wer­den. Eben­so wür­den in allen Gerichts­be­zir­ken regel­mä­ßig, zumeist mehr­fach in der Woche, Bespre­chun­gen, Aus- und Fort­bil­dungs­maß­nah­men sowie teil­wei­se Super­vi­sio­nen im Wege von Online­Mee­tings durch Nut­zung ent­spre­chen­der Com­pu­ter­pro­gram­me durch­ge­führt. Über­die über­aus posi­ti­ve Reso­nanz der Beschäf­tig­ten sei er sehr erfreut, beton­te der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts. „Dies zeigt, dass die Gerich­te in Ober- und Unter­fran­ken bei der Digi­ta­li­sie­rung gut auf­ge­stellt sind“, so Prä­si­dent Schmitt.

Um die Zukunfts­fra­gen der Digi­ta­li­sie­rung über den kon­kre­ten Arbeits­all­tag hin­aus aus­zu­leuch­ten und zu hin­ter­fra­gen, wur­de zudem durch das Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg mit der Uni­ver­si­tät Würz­burg ein gemein­sa­mes Pro­jekt zum The­ma „Mensch und Justiz im digi­ta­len Zeit­al­ter“ gegrün­det. Unter Betei­li­gung ver­schie­de­ner wis­sen­schaft­li­cher Fach­rich­tun­gen sol­len inter­dis­zi­pli­när die Her­aus­for­de­run­gen der Digi­ta­li­sie­rung für den Bereich der Justiz ana­ly­siert wer­den. Hier­zu habe man ver­schie­de­ne Arbeits­grup­pen ein­ge­rich­tet. Durch ihn wer­de bei­spiels­wei­se die Arbeits­grup­pe „Recht und Ethik“ gelei­tet, erläu­tert Prä­si­dent Schmitt. Aktu­ell wer­de eine Umfra­ge vor­be­rei­tet, bei der im ersten Schritt die Rich­te­rin­nen und Rich­ter des Ober­lan­des­ge­richts­be­zirks Bam­berg unter ande­rem zu ihren Erfah­run­gen mit Video­Ge­richts­ver­hand­lun­gen befragt wer­den sol­len. Im zwei­ten Schritt sei eine ähn­lich gela­ger­te Befra­gung im Bereich der Anwalt­schaft geplant. Eine wei­te­re Arbeits­grup­pe beschäf­ti­ge sich aktu­ell vor allem mit den tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung und ihrer Akzeptanz.