Stadt und Land­kreis Bay­reuth: Distanz­un­ter­richt wird fort­ge­führt – in Kitas wei­ter­hin nur Notbetreuung

Symbolbild Corona

In Stadt und Land­kreis Bay­reuth wird in der näch­sten Woche, vom 26. bis zum 30. April,der Unter­richts­be­trieb wie in der lau­fen­den Woche fort­ge­setzt. Grund dafür ist,dass die 7-Tage-Inzi­denz der Coro­na-Infek­tio­nen wei­ter­hin deut­lich überdem in Bay­ern gül­ti­gen Schwel­lenwertvon 100 liegt. Eine Aus­nah­me gilt für die Jahr­gang­stu­fe 11 an Gym­na­si­en und Fach­ober­schu­len sowie für die Abschluss­klas­sen aller Schul­ar­ten. Hier findet Wech­sel-bzw. Prä­senz­un­ter­richt statt. Am Prä­senz­un­ter­richt darf nur teil­neh­men, wer über ein schrift­li­ches oder elek­tro­ni­sches nega­ti­ves Coro­na-Test­ergeb­nis ver­fügt. In den Schu­len wer­den Selb­st­te­stun­gen für Schü­le­rin­nen und Schü­ler ange­bo­ten. Wer dieses Ange­bot nicht wahrneh­men möch­te, kann eine Test­sta­ti­on auf­su­chen, wo Testun­gen durch Fach­per­so­nal durch­ge­führt wer­den.

Wich­tig hier­bei ist, dass der Test gemes­sen am Unter­richts­tag nicht älter als 24 Stun­den sein darf. Eltern haben auch wei­ter­hin die Mög­lich­keit, ihre Kin­der bei gesund­heit­li­chen Beden­ken unkom­pli­ziert bei der jewei­li­gen Schul­lei­tung vom Unter­richt zu befrei­en. Die Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen blei­ben in der näch­sten Woche abge­se­hen von der Not­be­treu­ung geschlos­sen. Die Eltern wer­den gebe­ten, die Not­be­treu­ung auch wirk­lich nur im Not­fall in Anspruch zu neh­men, wenn die Betreu­ung ander­wei­tig nicht sicher­ge­stellt wer­den kann.