Coro­na – Ein­füh­rung der Luca App im Land­kreis Forchheim

Der Land­kreis Forch­heim führt zur Kon­takt­nach­ver­fol­gung in der Coro­na-Pan­de­mie ab sofort die Luca-App ein.

Die LucaApp kommt nun auch im Landkreis Forchheim / Foto: LRA Forchheim

Die LucaApp kommt nun auch im Land­kreis Forch­heim / Foto: LRA Forchheim

Hin­ter­grund

Der Frei­staat Bay­ern hat die Lan­des­li­zenz für die App erwor­ben. Dadurch ist die Nut­zung für Bür­ger, teil­neh­men­de Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen kosten­los. Das Gesund­heits­amt des Land­krei­ses Forch­heim hat die Frei­schal­tung durch den App-Betrei­ber und die Anbin­dung für den Land­kreis Forch­heim ver­an­lasst. Des­halb kann die­se App jetzt im Land­kreis Forch­heim genutzt werden.

Nut­zen

„Mit die­ser App kön­nen im Fal­le einer Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 schnell und umfas­send Kon­tak­te zur Nach­ver­fol­gung an das Gesund­heits­amt des Land­krei­ses Forch­heim wei­ter­ge­ben, und so die die Aus­brei­tung des Virus wirk­sam gestoppt wer­den“, erklärt Land­rat Dr. Her­mann Ulm.

„Die­se App ernt­la­stet nicht nur die Betrie­be und Ver­an­stal­ter, son­dern auch unser Gesund­heits­amt und die CTT-Teams bei ihrer wichi­gen Auf­ga­be der Kon­tak­nach­ver­fol­gung“, beschreibt Pres­se­sprech­eirn Kah­rin Schürr den Vor­teil der App.

Mit Hil­fe die­ser digi­ta­len Lösung wird die „Zet­tel­wirt­schaft“ mit teils unle­ser­li­chen Hand­schrif­ten abge­löst. Anstatt jedes Mal beim Betre­ten eines Geschäf­tes oder künf­tig eines Restau­rants, eines Kinos oder einer Ver­an­stal­tung, bei der Men­schen zusam­men kom­men, erneut Namen, Adres­se und Tele­fon­num­mer hin­ter­las­sen zu müs­sen, brau­chen Ver­an­stal­ter bzw. Händ­ler und Gast bzw. Kun­de nur die App instal­liert zu haben und dort ein­mal ihre Daten zu hinterlassen.

Die Kon­takt­nach­ver­fol­gung für das Gesund­heits­amt und den CTT-Teams wird dadurch erleich­tert. „Bei der Ermitt­lung der Kon­tak­te müs­sen die CTT-Teams nicht erst durch Tele­fo­na­te und Fra­gen müh­sam her­aus fin­den, wel­che Kon­tak­te die infi­zier­ten Per­so­nen hat­ten“, erklärt der zustän­di­ge Geschäfts­be­reichs­lei­ter und Jurist für das Gesund­heits­amt Frith­jof Dier. So kön­nen sie schnel­ler reagie­ren, um die Infek­ti­ons­ket­ten unter­bre­chen und lücken­lo­ser die Kon­tak­te nachvollziehen.

Ablauf

Wer das Geschäft bzw. die Ver­an­stal­tung betritt, scannt einen QR-Code, die Daten wer­den erfasst und kön­nen im Fal­le einer fest­ge­stell­ten Infek­ti­on mit den Gesund­heits­äm­tern geteilt und über­tra­gen werden.

Die für Smart­phones auf Android- und iOS-Basis kosten­los ver­füg­ba­re App

muss ledig­lich aus dem App Store für iPho­nes oder dem Goog­le Play Store für Smart­phones ande­rer Mar­ken her­un­ter­ge­la­den, und ein­ma­lig die eige­nen per­sön­li­chen Daten ein­tra­gen wer­den. Hier ist es wich­tig, kor­rek­te Daten ein­zu­tra­gen, da das Gesund­heits­amt sonst sei­ne Nach­ver­fol­gungs­ar­beit mög­li­cher­wei­se nicht machen kann. Wer kein Smart­phone hat, kann sich bei­spiels­wei­se vor Ort über ein Kon­takt­for­mu­lar registrieren.

Über einen QR-Code „checkt“ der Besu­cher qua­si beim Laden oder der Ver­an­stal­tung ein.

„Die App bie­tet eine schnel­le und lücken­lo­se Kon­takt­nach­ver­fol­gung, erstellt auto­ma­tisch eine per­sön­li­che Kon­takt- und Besuchs­hi­sto­rie und ermög­licht im Infek­ti­ons­fall eine ver­schlüs­sel­te und siche­re Kon­takt­da­ten­über­mitt­lung an das Gesund­heits­amt“, so Pres­se­spre­che­rin Kath­rin Schürr. Bei einem posi­ti­ven Fall kann das Gesund­heits­amt die Daten aus der App abrufen.

„Ein­zel­han­del, Gastro­no­mie, Gewer­be und Ver­an­stal­ter kön­nen sich bei der Luca-App regi­strie­ren und so zur akti­ven Pan­de­mie­be­kämp­fung bei­tra­gen“, erklärt Schürr.

Sicher­heit

Alle Daten im Luca-System wer­den Ende-Zu-Ende ver­schlüs­selt und sind nur im Fal­le einer vom Gesund­heits­amt gestar­te­ten Kon­takt­nach­ver­fol­gung von die­sem ein­seh­bar. „Die Ein­hal­tung der Bestim­mun­gen der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) waren ein Kri­te­ri­um im Ver­ga­be­ver­fah­ren“, so Jurist Dier. Die baye­ri­schen Daten­schutz­behörden waren von Beginn an in das Ver­fah­ren ein­ge­bun­den und wer­den die wei­te­re Ein­füh­rung eng­ma­schig begleiten.

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat sich umfas­sen­de Prü­fungs- und Kon­troll­rech­te ein­räu­men las­sen. Der Quell­code der Luca-App wur­de mitt­ler­wei­le voll­stän­dig veröffentlicht.

„Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen ist neben Testen und Imp­fen in der aktu­el­len Coro­na-Situa­ti­on eine wich­ti­ge Säu­le, um die Pan­de­mie ein­zu­däm­men und unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu schüt­zen „, sagt Land­rat Dr. Her­mann Ulm.

Regi­strie­rung

Die Regi­strie­rung der Luca-App erfolgt über:

Betreiber:innen

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu dem The­ma fin­det man auch online unter www​.stmd​.bay​ern​.de/​t​h​e​m​e​n​/​k​o​n​t​a​k​t​n​a​c​h​v​e​r​f​o​l​g​u​n​g​s​-​app

Ter­min im LRA Forchheim

„Das Land­rats­amt Forch­heim geht selbst mit gutem Bei­spiel vor­an und nutzt ab sofort zur Kon­takt­da­ten­er­fas­sung die Luca-App“, zeigt sich Land­rat Dr. Ulm erfreut.

Vor­erst erfolgt der Test der App im Haupt­ge­bäu­de „Am Strecker­platz 3“.

Nach erfolg­rei­cher Test­pha­se wer­den die Außen­stel­len eben­falls mit eige­nen QR-Codes ausgestattet.

Jeder Besu­cher hat die Mög­lich­keit, sich mit sei­nem Handy/​Smartphone zu regi­strie­ren. Nut­zer der Luca-App kön­nen ohne gro­ßen Auf­wand den QR-Code scan­nen und sind auto­ma­tisch registriert.

Eine Regi­strie­rung ist jedoch auch ohne die Luca-App mög­lich. Der ent­spre­chen­de QR-Code (Kon­takt­er­fas­sung ohne Luca-App) lei­tet den Besu­cher auto­ma­tisch zu einem Kon­takt­for­mu­lar, wel­ches aus­ge­füllt wer­den muss.

Der Check-Out erfolgt nach dem Besuch aut­ma­tisch, sobald man sich 150 m vom Gebäu­de ent­fernt hat. Die Daten wer­den anony­mi­siert gespei­chert und auto­ma­tisch nach vier Wochen gelöscht.

Wer kein geeig­ne­tes Gerät besitzt, kann natür­lich wei­ter­hin die Fra­ge­bö­gen hän­disch auf Papier ausfüllen.