44-Jäh­ri­ger Bay­reu­ther nach Mes­ser­an­griff auf Poli­zei­be­am­te in Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Nach dem Mes­ser­an­griff des 44-jäh­ri­gen Man­nes gegen Poli­zei­be­am­te am Mitt­woch­mit­tag in Bay­reuth, erging gegen ihn auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Haft­be­fehl. Der Tat­ver­däch­ti­ge muss der­zeit noch wegen einer Schuss­ver­let­zung ärzt­lich behan­delt werden.

Dem Ein­satz, gegen 13 Uhr, in der Albrecht-Dürer-Stra­ße war der Anruf des 81-jäh­ri­gen Vaters bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt vor­an­ge­gan­gen, der von sei­nem Sohn tät­lich ange­grif­fen wor­den war. Eine Strei­fen­be­sat­zung kam wenig spä­ter vor Ort. Nach­dem der aggres­si­ve 44-Jäh­ri­ge sich in ein Zim­mer der Woh­nung ein­ge­sperrt hat­te und wei­ger­te, die Tür zu öff­nen, for­der­ten die Beam­ten Unter­stüt­zung an. Als die Ein­satz­kräf­te dann die Zim­mer­tür gewalt­sam öff­ne­ten, stürm­te der Mann mit einem Mes­ser her­aus und ging auf die Beam­ten los. Der Ein­satz ver­la­ger­te sich vor die Woh­nung, wäh­rend der 44-Jäh­ri­ge die Auf­for­de­rung, die Waf­fe weg­zu­le­gen, wie­der­holt nicht befolg­te. Auch der Ein­satz von Pfef­fer­spray zeig­te kei­ne Wir­kung, wor­auf ein Beam­ter die Dienst­waf­fe ein­setz­te und den Mann an der Hand traf. Die­ser zog sich wie­der in die Woh­nung zurück. Gegen­über den Poli­zi­sten, die Erste Hil­fe lei­sten und den Tat­ver­däch­ti­gen fest­neh­men woll­ten, ver­hielt sich der Mann trotz sei­ner Ver­let­zung wei­ter­hin sehr aggres­siv und lei­ste­te Wider­stand. Der Vater des Man­nes blieb unver­letzt. Ein Beam­ter trug durch die Schuss­ab­ga­be ein Knall­trau­ma davon.

Der Ein­satz wur­de durch einen Poli­zi­sten mit der Body-Cam auf­ge­zeich­net. Dadurch kön­nen der Ablauf und das Vor­ge­hen des Tat­ver­däch­ti­gen und der Beam­ten genau nach­voll­zo­gen wer­den. Die Auf­nah­men sind ein wich­ti­ges Beweis­mit­tel für die Ermittlungen.

Auf­grund der Erkennt­nis­se nahm die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth bereits am Mitt­woch­nach­mit­tag Ermitt­lun­gen wegen des Ver­dachts eines Tötungs­de­lik­tes gegen den 44-Jäh­ri­gen auf.

Am Don­ners­tag­nach­mit­tag erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Haft­be­fehl wegen ver­such­ten Tot­schlags gegen den Beschuldigten.