Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 20.04.2021

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Poli­zei­kon­trol­le – 23-Jäh­ri­ger ver­sucht sich Rausch­gift zu entledigen

COBURG – Bei der Kon­trol­le eines 23-Jäh­ri­gen in der Nacht zum Diens­tag im Cobur­ger Stadt­teil Scheu­er­feld, ver­such­te der Mann sich sei­nes mit­ge­führ­ten Rausch­gifts unauf­fäl­lig zu entledigen.

Trotz der nächt­li­chen Aus­gangs­sper­re, die aktu­ell zwi­schen 22 und 5 Uhr gilt, war der Cobur­ger um 23.15 Uhr zu Fuß in der Von-Merk­lin-Stra­ße unter­wegs. Unmit­tel­bar vor der Kon­trol­le warf er einen zunächst unbe­kann­ten Gegen­stand unter ein am Fahr­bahn­rand gepark­tes Fahr­zeug. Unter dem Fahr­zeug fan­den die Beam­ten schließ­lich meh­re­re Kon­sum­ein­hei­ten des Rausch­gifts Mari­hua­na auf, die in einer Alu-Folie ver­packt waren. Die Cobur­ger Poli­zi­sten nah­men den Mann vor­läu­fig fest und führ­ten im Anschluss an die Kon­trol­le eine Durch­su­chung der Wohn­räu­me des Man­nes durch. Auch dort wur­den die Beam­ten fün­dig und fan­den noch meh­re­re Klein­men­gen Rausch­gift auf.

Neben einem Ver­stoß nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz ermit­teln die Bea­men zudem noch wegen einem Ver­stoß nach der nächt­li­chen Ausgangssperre.

Nicht zuge­las­se­nes Fahr­zeug unbe­rech­tigt geparkt

COBURG – Ohne gül­ti­ge Zulas­sung park­te ein VW in der Nacht zum Diens­tag auf einem Park­platz in der Hin­te­ren Kreuzgasse.

Wäh­rend der Strei­fen­fahrt bemerk­ten die Beam­ten das Fahr­zeug, das ohne Zulas­sung auf öffent­li­chem Ver­kehrs­grund abge­stellt war. Die Beam­ten brach­ten einen Hin­weis an dem Fahr­zeug an, damit die­ses unver­züg­lich aus dem öffent­li­chen Ver­kehrs­raum ent­fernt wird.

Die Cobur­ger Poli­zi­sten ermit­teln gegen die Fahr­zeug­hal­te­rin wegen einem Ver­stoß nach dem Baye­ri­schen Stra­ßen- und Wegegesetz.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Tele­fon wird nicht geliefert

Mark­tro­dach: Ein jun­ger Mann aus dem Gemein­de­be­reich erstat­te­te bei der Poli­zei Kro­nach Straf­an­zei­ge wegen Waren­be­trugs. Der Geschä­dig­te hat­te im März über eBay-Klein­an­zei­gen ein IPho­ne 12 für 500,- Euro erwor­ben und den Kauf­preis vor­ab über­wie­sen. Das bestell­te Tele­fon wur­de bis heu­te nicht gelie­fert. Ein Kon­takt zum Ver­käu­fer ist offen­sicht­lich nicht mehr herstellbar.