Widerstand und Beleidigung vor dem Bahnhof Bamberg hat Nachspiel vor Amtsgericht

Symbolbild Justiz

Eigentlich wollen einige junge Männer aus Eggolsheim im Januar 2020 nur etwas feiern. Doch bereits in der Disco in Bamberg hört der Spaß auf. Später wird einer von ihnen mitten in der Nacht mit der Polizei aneinandergeraten. Für den Widerstand und eine Vielzahl an Beleidigungen bekam der 28-Jährige am Amtsgericht Bamberg 2.100 Euro Geldstrafe aufgebrummt.

„Eine halbe Flasche Wodka und sieben Bier“. Schon zu Hause in der Wohnung wird ordentlich vorgeglüht. Seine Kumpels, mit denen der junge Mann unterwegs ist, machen die restlichen vier Flaschen Schnaps nieder. Dann bestellt man sich ein Taxi und sucht einen Tanzclub in Bamberg auf. Dort werden im Laufe des Abends weitere Spirituosen aufgetischt. Aus einer Trinksäule mit Zapfhahn, einem sogenannten „Tower“, fließen rund eineinhalb Liter Wodka-Orange in die durstigen Kehlen der Freunde. Freilich nicht nur einmal. „Wir hatten drei oder vier davon“. Zufällig trifft der junge Mann eine Bekannte, mit der er bereits vor Jahren während der Kirchweih in Frensdorf aneinandergeraten ist. Seither hält sie ihn für einen „Frauenschläger“ und sagt das auch laut. Er revanchiert sich nach ihren Angaben mit „Schlampe“ und „Hure“. Sie gibt ihm eine leichte Ohrfeige, er schubst sie.

Am Ende kurz nach drei Uhr früh wird es selbst dem Disco-Betreiber zu bunt. Er bittet den jungen Mann, das Lokal zu verlassen. Auf der Straße bekommt der erst einmal einen Faustschlag ins Gesicht. Der Arm dahinter gehört einem Bekannten jener jungen Frau, die er in der Disco beleidigt haben soll. Danach gerät der junge Mann gar mit dem eigenen Bruder aneinander. Beide rangeln miteinander, rollen regelrecht über den Bahnhofsvorplatz. Hier werden zwei zufällig vorbeifahrende Polizeibeamte auf das Geschehen aufmerksam. Der junge Mann ergreift die Flucht in Richtung Bahnhof.

Als die Polizei den jungen Mann vor einem nahegelegenen Schnellrestaurant eingefangen hat, möchte sie wissen, mit wem sie es zu tun hat. „Er hatte eine blutende Wunde unter dem rechten Auge und schrie laut herum“, so einer der Streifenpolizisten. Doch statt seinen Ausweis zu zücken, wird der junge Mann immer aggressiver. „Er rief, wir sollten ihn in Ruhe lassen. Das ginge uns nichts an“. Wütend schlägt er mit der Faust gegen die Sandsteinwand. Als man ihn nach Papieren durchsuchen will, aber auch nach gefährlichen Gegenständen, mit denen er die Uniformierten angreifen könnte, eskaliert die Situation vollends. „Wir wollten keine Gewalt anwenden“. Doch es sei ihnen zuletzt nichts anderes übriggeblieben.

Die Polizisten bringen den jungen Mann mit einem sehr schmerzhaften „Nasenhebel“ zu Boden. Der dreht und windet sich, zieht die Arme unter den Körper, schlägt wie wild um sich. „Aber nicht gezielt, sondern nur, um sich zu befreien“, so einer der Beamten. Es gelingt, ihm Handfesseln anzulegen und ihn in den Polizeibus zu bugsieren. „Er versuchte immer wieder auszusteigen“. Drinnen muss er die ganze Fahrt über am Boden fixiert werden. „Einer drückte mit den Fuß ins Genick. So stark, dass es weh tat“. In der Dienststelle angekommen, müssen vier Polizisten den jungen Mann in die Haftzelle tragen, da er nicht laufen kann – oder will. Als er sich in der Ausnüchterungszelle bis auf die Unterhose ausziehen soll, eine Sicherheitsvorschrift, da müssen die Beamten erneut fester zugreifen. Auch eine medizinische Behandlung lehnt der junge Mann ab.

Als „Begleitmusik“ dürfen sich die Streifenpolizisten dafür die ganze Zeit über als „Wichser“ und „Dreckswichser“ bezeichnen lassen. Der junge Mann ist auch deshalb so aufgebracht, erzählte er Strafrichter Thomas Reitz, weil er sich vor Jahren bei einem Arbeitsunfall am Handgelenk verletzt und immer noch schwere Schmerzen habe, wenn er wie in dieser Nacht festgehalten und gefesselt werde. „Ich fühlte mich schlecht behandelt“. Um eine schlimmere Bestrafung kommt der junge Mann herum, weil er von Beginn an zugibt, dass er ausgerastet ist. „Ich stehe dazu, habe nichts zu verheimlichen“. Auch hat er keinen Rechtsanwalt an und eine Alkoholisierung von mehr als zwei Promille auf seiner Seite. „Glücklicherweise wurde keiner der Polizisten verletzt“, so Staatsanwalt Alexander Baum. „Dabei haben die doch nur eine rechtmäßige Maßnahme durchgeführt“.