Stadt Bay­reuth ver­län­gert die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für Abholgeschäfte

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Die Stadt ver­län­gert die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zur Erleich­te­rung von Abhol­ge­schäf­ten in Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie in den Fuß­gän­ger­zo­nen vor­erst bis zum 31. Mai.

In den Bay­reu­ther Fuß­gän­ger­zo­nen ist der Lie­fer­ver­kehr mon­tags bis sams­tags im Rah­men einer Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung von 17.30 Uhr bis 11 Uhr (anstatt 10.30 Uhr) mög­lich. Die­se Aus­nah­me­re­ge­lung, die zunächst bis zum 30. April befri­stet war, wird nun um einen wei­te­ren Monat, vor­erst bis zum 31. Mai, ver­län­gert. An Sonn- und Fei­er­ta­gen sind die Fuß­gän­ger­zo­nen grund­sätz­lich den Fuß­gän­gern vorbehalten.

Mit Beginn des Lock­down im Novem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res hat die Stadt für ansäs­si­ge Gastro­no­men, die Spei­sen lie­fern, die Mög­lich­keit einer Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zum Befah­ren der Fuß­gän­ger­zo­ne und fürs kurz­fri­sti­ge Par­ken der Lie­fer­fahr­zeu­ge für maxi­mal zehn Minu­ten geschaf­fen, die nun eben­falls vor­läu­fig bis zum 31. Mai ver­län­gert wird.

Ab Dezem­ber wur­de dann auch für das Abho­len von Spei­sen durch die Kun­din­nen und Kun­den der Gastro­no­mie eine gene­rel­le Ein­fahrts­ge­neh­mi­gung wäh­rend der erwei­ter­ten Lie­fer­zei­ten sowie an Sonn- und Fei­er­ta­gen erteilt. Seit­her kön­nen auch die­se vor­fah­ren, die Spei­sen abho­len und anschlie­ßend ohne wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen wie­der abfah­ren. Auch die­se Rege­lung wird nun vor­läu­fig bis 31. Mai ver­län­gert. Hier­auf weist das Stra­ßen­ver­kehrs­amt der Stadt hin.

Unter Beach­tung der erwei­ter­ten Lie­fer­ver­kehrs­zei­ten kön­nen auch Abhol­ge­schäf­te im „Click & Collect“-Verfahren abge­wickelt wer­den. Bei Klein­tei­len bit­tet das Stra­ßen­ver­kehrs­amt die Kun­den die umlie­gen­den Park­plät­ze anzu­fah­ren, um den Fahr­zeug­ver­kehr in den Fuß­gän­ger­zo­nen mög­lichst gering zu halten.