Land­rats­amt Bay­reuth infor­miert: Was muss ich zum Coro­na-Impf­ter­min mitbringen?

Symbolbild Impfung

Immer wie­der kommt es lei­der vor, dass in den Impf­zen­tren Impf­wil­li­ge abge­wie­sen wer­den müs­sen, weil sie nicht alle nöti­gen Unter­la­gen und Nach­wei­se dabei haben. Daher hat die Impf­ko­or­di­na­ti­on im Land­rats­amt eine Check­li­ste zusam­men­ge­stellt, in der auf­ge­li­stet ist, was zur Imp­fung mit­zu­brin­gen ist.

Impf­lin­ge müs­sen einen Licht­bild­aus­weis, ihren Impf­pass und Nach­wei­se zu allen bei der Regi­strie­rung ange­ge­be­nen Prio­ri­sie­rungs­grün­den mitbringen.

Bei Risi­ko­fak­to­ren und Vor­er­kran­kun­gen sind Beschei­ni­gun­gen über alle Erkran­kun­gen und gege­be­nen­falls ein Medi­ka­men­ten­plan nötig. Bei einer beruf­li­chen Prio­ri­sie­rung ist eine schrift­li­che Beschei­ni­gung des Arbeit­ge­bers über die aus­ge­üb­te Tätig­keit und ein Dienst­aus­weis mit Licht­bild erfor­der­lich. Hin­sicht­lich beson­de­rer Kon­takt­si­tua­tio­nen sind in Bezug auf Schwan­ge­re der Mut­ter­pass, bezüg­lich pfle­ge­be­dürf­ti­ger Per­so­nen ein Gut­ach­ten über die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit sowie jeweils ein von der Schwan­ge­ren bzw. dem Pfle­ge­be­dürf­ti­gen unter­schrie­be­nes For­mu­lar, das die bei­den Kon­takt­per­so­nen benennt, vorzulegen.

Die For­mu­la­re fin­den Sie auf der Home­page des Land­krei­ses unter die­sem Links:

Des­wei­te­ren müs­sen die­je­ni­gen, die sich online regi­striert haben, den Impf­bo­gen zur Mit­nah­me bei Erst­imp­fung mitbringen.

Aus Grün­den der Hygie­ne soll­ten Sie auch einen eige­nen Stift dabei haben.

Sie fin­den die­se Check­li­ste mit den Hin­wei­sen zu den Prio­ri­sie­rungs­nach­wei­sen unter fol­gen­dem Link auf der Home­page des Land­krei­ses Bayreuth:

https://​www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​m​e​d​i​a​/​9​3​1​4​/​c​h​e​c​k​l​i​s​t​e​-​k​o​m​p​l​e​t​t​.​pdf