Bamberg: Bekanntmachung der Feststellung des Wertes „7-Tage-Inzidenz“ („Inzidenzeinstufung“)

Symbolbild Corona Mundschutz

Auf Grund von § 18 Abs. 1 Satz 4 und § 19 Abs. 1 Satz 3 der Zwölften Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BaylfSMV) vom 5. März 2021 (BayMBI. Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), zuletzt ge- ändert durch § 1 der Verordnung vom 9. April 2021 (BayMBl. Nr. 261), wird für die kreisfreie Stadt Bamberg festgestellt, dass am 16. April 2021 die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 lfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen („7-Tage-lnzidenz“) einen Wert zwischen 50 und 100, konkret von 94,3, aufweist. Die Tendenz der letzten Tage ist uneinheitlich.

Aufgrund der Unsicherheiten in den Prognosen und der Wechselbeziehungen zum Landkreis Bamberg sowie weiterer Städte und Landkreise in Oberfranken ergehen zu den Rechtsfolgen die folgenden Hinweise:

Schulen

Abweichend von § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in der aktuell geltenden Fassung wird der Schulbetrieb ab 19. April 2021 zunächst für die Dauer der darauffolgenden Woche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags durch eine Allgemeinverfügung geregelt.

Der geltende Rahmenhygieneplan Schulen findet weiterhin Anwendung.

Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Abweichend von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV in der aktuell geltenden Fassung wird der Betrieb der Einrichtungen vom 19. April 2021 an zunächst für die Dauer der darauffolgenden Woche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags durch eine Allgemeinverfügung geregelt.

Die jeweils geltenden Rahmenhygienepläne finden weiterhin Anwendung.

Im Übrigen gelten die Regelungen der § 18 der 12. BayIfSMV („Schulen“) und § 19 der BayIfSMV („Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“).

Bamberg, den 16. April 2021
STADT BAMBERG
Andreas Starke, Oberbürgermeister