Ver­schärf­te Not­brem­se für die Stadt Bay­reuth: Coro­na-Inzi­denz über 200

Symbolbild Corona Mundschutz

Ab Mon­tag, 19. April, sind im Ein­zel­han­del nur noch „Click & Collect“-Angebote möglich

Das Robert-Koch-Insti­tut (RKI) hat für die Stadt Bay­reuth am heu­ti­gen Frei­tag, 16. April, einen 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert von 216,6 ver­öf­fent­licht. Die Stadt hat damit an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen den Grenz­wert von 200 über­schrit­ten. Auf­grund der Vor­ga­ben der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung gel­ten daher ab Mon­tag, 19. April, 0.00 Uhr, fol­gen­de Einschränkungen. 

Ein­kau­fen: Für die Geschäf­te des Ein­zel­han­dels mit Aus­nah­me des täg­li­chen Bedarfs der Grund­ver­sor­gung ent­fällt das Ein­kau­fen mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung („Click & Meet“) und Vor­la­ge eines nega­ti­ven POC-Schnell­tests. Hin­ge­gen bleibt wei­ter­hin das Abho­len vor­be­stell­ter Waren („Click & Coll­ect“) mög­lich. Dies gilt auch für Blu­men­fach­ge­schäf­te, Gar­ten­märk­te, Gärt­ne­rei­en Baum­schu­len, Bau­märk­te und Buch­hand­lun­gen sowie Schreibwarengeschäfte.

Aus­gangs­sper­re: Es gilt wei­ter­hin eine nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr.

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Die Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den wei­ter­hin auf Tref­fen mit nur einer wei­te­ren Per­son über 14 Jah­ren außer­halb des eige­nen Haus­stands beschränkt. Kin­der unter 14 Jah­ren wer­den nicht mitgezählt.

Kul­tur­ein­rich­tun­gen: Die Muse­en blei­ben geschlos­sen, auch das Stadt­ar­chiv schließt bis auf Wei­te­res sei­ne Pfor­ten. Die Stadt­bi­blio­thek kehrt ab näch­ster Woche zum „Click & Collect“-Verfahren zurück. Ein ent­spre­chen­des Bestell­for­mu­lar für Medi­en wird dann auf der Home­page der Stadt­bi­blio­thek (www​.stadt​bi​blio​thek​.bay​reuth​.de) hin­ter­legt sein.

Sport: Erlaubt ist nur kon­takt­frei­er Indi­vi­du­al­sport unter Beach­tung der Rege­lun­gen zur Kon­takt­be­schrän­kung. Dies gilt auch für Außen­sport­an­la­gen. Die Spiel- und Bolz­plät­ze sowie die Skate­an­la­gen kön­nen unter Beach­tung der aktu­ell gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen genutzt werden.

Schu­len: Bay­reuths Schu­len aller Art blei­ben im Distanz­un­ter­richt. Nur in der Jahr­gangs­stu­fe 4 der Grund­schul­stu­fe, der Jahr­gangs­stu­fe 11 der Gym­na­si­en und der Fach­ober­schu­le sowie in Abschluss­klas­sen aller Schul­ar­ten fin­det Prä­senz­un­ter­richt statt, soweit dabei der Min­dest­ab­stand von 1,5 m durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann, bezie­hungs­wei­se Wech­sel­un­ter­richt. Am Prä­senz­un­ter­richt darf nur teil­neh­men, wer über ein schrift­li­ches oder elek­tro­ni­sches nega­ti­ves Coro­na-Test­ergeb­nis verfügt.

KiTas: Die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in der Stadt Bay­reuth blei­ben in der Notbetreuung.

Mas­ken­pflicht: Wei­ter­hin gilt in den von der Stadt aus­ge­wie­se­nen Zonen eine Mas­ken­pflicht und ein Ver­bot für den Kon­sum von Alkohol.