Tipps & Tricks: „Fil­ter­ein­stel­lun­gen beim ersten Smart­phone – So schüt­zen Sie ihr Kind“

Selfie Symbolbild

„Kam­pa­gne zur kri­ti­schen Medi­en­nut­zung“ der Gesund­heits­re­gi­onplus im Land­kreis Forchheim

Smart­phones sind heu­te wah­re Alles­kön­ner. Sie ver­ei­ni­gen u.a. Tele­fon, Kame­ra, MP3-Play­er, aber auch Taschen­lam­pe, Stopp­uhr, Berg­gip­fel­er­ken­nung, Ther­mo­me­ter und Navi­ga­ti­ons­ge­rät in einem ein­zi­gen Gerät. Mög­lich machen dies Appli­ka­tio­nen – kurz Apps genannt. Die­se Mul­ti­funk­tio­na­li­tät ist zunächst eine wirk­lich fei­ne Sache. Die Ein­fach­heit der Bedie­nung beför­dert die rasan­te Ver­brei­tung in alle gesell­schaft­li­chen Schich­ten. Über 90% der Bür­ge­rIn­nen in Deutsch­land im Alter zwi­schen 14 und 59 Jah­ren besit­zen die­se Alleskönner.

Auch bei Kin­dern unter 14 Jah­ren hat die Ver­brei­tung in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mas­siv zuge­nom­men. Aktu­el­le Daten zei­gen, dass in der Alters­grup­pe der Grund­schul­kin­der bereits mehr als die Hälf­te im Besitz eines Smart­phones sind.

So schön die Welt der Smart­phones und ihrer Apps auch ist, so soll­te die Kehr­sei­te nicht außer Acht gelas­sen wer­den. Zwar muss für die belieb­ten Apps, gera­de im Social Media Bereich, kein Geld an die Unter­neh­men ent­rich­tet wer­den, den­noch bezahlt der Kun­de einen nicht zu unter­schät­zen­den Preis.

Die Apps gel­ten als aus­ge­mach­te Daten­kra­ken. Sie sam­meln offi­zi­ell oder auch ver­bor­gen Daten über ihre Nut­zer. Die­se Daten wie­der­um wer­den zu Per­sön­lich­keits- und Bewe­gungs­pro­fi­len zusam­men­ge­fügt und an Wer­be­part­ner und ande­re – auch staat­li­che Behör­den – wei­ter­ver­kauft bzw. wei­ter­ge­reicht. Hier ent­ste­hen die Sum­men, die bei­spiels­wei­se Face­book 2019 einen Bör­sen­wert von an die 500 Mil­li­ar­den US-Dol­lar ver­schaff­te. Um die­se Zahl ein­zu­ord­nen, im Ver­gleich dazu hat der VW-Kon­zern einen Markt­wert von etwa 101 Mil­li­ar­den US-Dol­lar. Zudem bie­ten die Apps auf­grund von Sicher­heits­män­geln zahl­rei­che Ein­falls­to­re für Hackerangriffe.

Dabei gehen die Apps bei der Daten­samm­lung recht geschickt vor. Neben not­wen­di­gen Daten zur bes­se­ren Dar­stel­lung der Inhal­te, wer­den gezielt Daten aus ande­ren Apps abge­grif­fen. Haben Sie sich schon ein­mal die Fra­ge gestellt, wes­halb bei­spiels­wei­se eine ein­fa­che Taschen­lam­pen-App den Zugriff auf Ihre Kontakt‑, Bild- oder Stand­ort­da­ten benö­tigt? Sicher­lich nicht, um die Taschen­lam­pe hel­ler zu machen.

Aber auch der Zugriff von Social Media Apps, wie Face­book, Snap­chat oder Tik­Tok auf per­sön­li­che Berei­che im Smart­phone ist zu hin­ter­fra­gen. Wenn Sie in der Fuß­gän­ger­zo­ne von einer freund­li­chen, aber Ihnen völ­lig unbe­kann­ten Per­son ange­spro­chen wer­den, ob Sie ihr die Kon­takt­da­ten aller Freun­de, ihren pri­va­ten und dienst­li­chen Kalen­der, sowie all ihre Fotos über­ge­ben wür­den, ist die Ant­wort ein­deu­tig. Wenn Sie zudem dem Unbe­kann­ten auch noch mit­tei­len müss­ten, wann sie sich, wo in den letz­ten Tagen, Wochen und Mona­ten auf­ge­hal­ten haben, wer­den Sie einsilbig.

Nun soll die schö­ne Welt der Smart­phones und Apps nicht ver­teu­felt wer­den. Sie gehört zu uns wie vie­le ande­re Annehm­lich­kei­ten auch. Doch wir soll­ten Vor­keh­run­gen tref­fen. Gera­de bei unse­ren Kin­dern, denen frei­lich der Hin­ter­grund die­ser schein­bar kosten­frei­en Welt noch wenig ein­leuch­tet, müs­sen wir Vor­sicht wal­ten las­sen. „In der Ver­gan­gen­heit wur­den gra­vie­ren­de Sicher­heits­män­gel fest­ge­stellt. Der Umstand ist umso besorg­nis­er­re­gen­der, weil dadurch Daten von Kin­dern und Jugend­li­chen gefähr­det sind.“ (https://​future​zo​ne​.at/​a​p​p​s​/​w​i​e​-​g​e​f​a​e​h​r​l​i​c​h​-​i​s​t​-​t​i​k​t​o​k​/​4​0​0​9​7​6​654) Die fol­gen­den Tipps sol­len Ihnen hel­fen das erste Smart­phone Ihres Kin­des so ein­zu­stel­len, dass unge­recht­fer­tig­te Zugrif­fe auf die per­sön­li­chen Daten mög­lichst mini­miert werden.

Tipp 1: Zugangs­sper­re zum Smartphone

Ver­se­hen Sie das Smart­phone ihres Kin­des mit einer Zugangs­sper­re. Die­se kann über einen Code, über ein Muster oder über einen Finger‑, bzw. Gesichts­er­ken­nungs­sen­sor erfol­gen. Die Art der Sperr­funk­tio­nen ist von Gerä­te­typ und Alter abhän­gig. Bei Ver­lust oder Dieb­stahl des Gerä­tes muss der „neue“ Besit­zer schon über tie­fer­ge­hen­de Kennt­nis­se ver­fü­gen, um an ihre Daten gelan­gen zu kön­nen. Auch bei Ihrem eige­nen Smart­phone soll­ten Sie nicht auf die Zugangs­sper­re verzichten.Schließt näm­lich Ihr Kind bei einem Strea­ming­dienst über Ihr Gerät ein kosten­pflich­ti­ges Abo ab, ist der Ver­trag gül­tig. Man spricht hier von einer soge­nann­ten Anscheinsvollmacht.

Tipp 2: Kei­ne Spei­che­rung von Zugangs­da­ten in Brow­ser oder App

Es ist durch­aus lästig immer wie­der sei­ne Zugangs­da­ten bei den ver­schie­de­nen Dien­sten ein­ge­ben zu müs­sen. Wie bequem und ver­lockend ist die Spei­che­rung die­ser Daten in der App oder im Browser.

Das soll­ten Sie auf gar kei­nen Fall machen. Sie über­ge­ben einem Auto­dieb ja auch nicht die Wagen­schlüs­sel und hal­ten ihm auch noch die Türe auf. Brin­gen Sie Ihrem Kind früh­zei­tig den sorg­fäl­ti­gen Umgang mit Zugangs­da­ten bei. Dazu gehört auch, sich von einer App abzu­mel­den, wenn man sie aktu­ell nicht mehr benötigt.

Tipp 3: Instal­la­ti­on einer App

Neh­men Sie die Instal­la­ti­on einer neu­en App selbst vor. Über­ge­ben Sie das nicht in die Hand Ihres Kin­des, da mit der Instal­la­ti­on auch eine ver­trag­li­che Ver­pflich­tung ein­ge­gan­gen wird. Even­tu­ell ent­ste­hen auch direk­te Abo-Kosten für die Nut­zung der Appli­ka­ti­on. Zur Instal­la­ti­on ist meist ein ent­spre­chen­des Kon­to bei dem jewei­li­gen App-Store not­wen­dig. Auch hier wer­den ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen, die Sie als Eltern vor­neh­men sollten.

Tipp 4: Ver­zicht bei Unsicherheit

Sei­en Sie bereit auf eine App zu ver­zich­ten, wenn Sie kein siche­res Gefühl haben. Bei der Instal­la­ti­on einer neu­en App kon­trol­lie­ren Sie, auf wel­che Daten die­se Zugriff haben möch­te. Ist Ihnen die­ser Zugriff nicht schlüs­sig und ist die Instal­la­ti­on an den Daten­zu­griff gekop­pelt, las­sen Sie die Fin­ger davon. Die Unter­neh­men sichern zu, dass die Rege­lun­gen der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) ein­ge­hal­ten wer­den. Da es sich um ame­ri­ka­ni­sche oder chi­ne­si­sche Unter­neh­men han­delt, sind sie aber auch den Rege­lun­gen der Hei­mat­län­der als Gesamt­kon­zern ver­pflich­tet. Eine Wei­ter­rei­chung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten kann damit nicht aus­ge­schlos­sen wer­den (Urteil Euro­päi­scher Gerichts­hof, Juli 2020).

Tipp 5: Min­dest­al­ter beachten

Ach­ten Sie bei der Neu­in­stal­la­ti­on einer App dar­auf, für wel­ches Min­dest­al­ter die­ses Pro­gramm emp­foh­len wird. Aktu­ell ist Whats­App ab 0 Jah­ren frei­ge­ge­ben, Face­book, Snap­chat, Tik­Tok und Insta­gram ab 12, Twit­ter erst ab 18 Jah­ren. Beden­ken Sie, dass die­se Apps Daten zu per­so­na­li­sier­ten Wer­be­zwecken sam­meln. Dabei spielt das Alter eine wesent­li­che Rolle.

Tipp 6: Ein­stel­lun­gen vornehmen

Wenn Sie sich für die Instal­la­ti­on einer App ent­schie­den haben, neh­men Sie Ein­stel­lun­gen in die­ser vor, um die Daten Ihres Kin­des vor unzu­läs­si­gen Zugrif­fen zu schüt­zen. Bei Kin­dern und Jugend­li­chen sind aktu­ell die Apps von Tik­Tok, Insta­gram, Face­book, Snap­chat, Whats­app sowie You­tube sehr­ge­fragt. Die Vor­lie­ben ändern sich aller­dings, daher müs­sen Sie am Puls der Zeit blei­ben. Im Anhang fin­den Sie Tipps für Tik­Tok, Insta­gram, Face­book und Snap­chat exem­pla­risch als Hilfestellung.

Fil­ter­ein­stel­lun­gen für Tik­Tok, Insta­gram, Face­book und Snap­chat zum Her­un­ter­la­den (PDF, 1MB)

Autor: Mat­thi­as Dos­sen­bach, Fach­be­ra­ter Infor­ma­tik – Daten­schutz­be­auf­tra­ger im Schul­amts­be­zirk Bamberg

Quel­len:

Wei­ter­füh­ren­de Links:


Die Kam­pa­gne zum kri­ti­schen Medi­en­kon­sum wur­de ent­wickelt von der Pro­jekt­grup­pe „Digi­ta­le Sucht“ der Gesund­heits­re­gi­onplus. Die Gesund­heits­re­gi­onplus ist ein vom Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge geför­der­tes Pro­jekt mit einer Lauf­zeit von fünf Jah­ren. Wei­te­re Aus­künf­te dazu erhal­ten Sie von Frau Bär­bel Mati­as­ke unter der Tele­fon­num­mer: 09191/86–3510.