Stadt Bamberg: Wichtiger Hinweis für Einzelhändler

Nachdem die 12. Bayerische Infektionsschutzverordnung inzwischen aktualisiert wurde, gelten nun auch Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Schuhgeschäfte als „sonstige Geschäfte des Einzelhandels“ und können ab heute, 12. April, in der Stadt Bamberg nur mit „click & meet“ öffnen!

Ausgenommen und damit inzidenzunabhängig regulär geöffnet sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.

Hier geht’s zur aktuellsten Verordnung im Wortlaut:

https://www.gesetze-bayern.de/…/Document/BayIfSMV_12/true