Bam­berg: Inzi­denz­wert jetzt drei Tage unter 100 – das gilt ab 11.04.2021

Neue Rege­lun­gen gel­ten ab 11. April / Schul­be­trieb aber noch im Distanzunterricht

Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für die Stadt Bam­berg hat am Frei­tag, 9. April, den drit­ten Tag in Fol­ge den Wert 100 nicht über­schrit­ten. Daher gel­ten ab Sonn­tag, 11. April, 0:00 Uhr, fol­gen­de Rege­lun­gen der aktu­el­len Zwölf­ten Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV):

Kon­tak­te

Im pri­va­ten Raum sind Kon­tak­te mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stands zuläs­sig, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren blei­ben für die Gesamt­zahl außer Betracht. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben.

Aus­gangs­sper­re

Die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr ist aufgehoben.

Ein­zel­han­del

Neben den bereits bis­her geöff­ne­ten Geschäf­ten des täg­li­chen Bedarfs kön­nen die son­sti­gen Geschäf­te des Ein­zel­han­dels mit Ter­min­shop­ping („Click & Meet“) und einem Kun­den pro 40m² Ver­kaufs­flä­che öffnen.

Hin­weis: Zu den Geschäf­ten des täg­li­chen Bedarfs gel­ten nach der aktu­el­len Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung auch wei­ter­hin Buch­lä­den, Bau- und Gar­ten­märk­te, Gärt­ne­rei­en und Schuh­ge­schäf­te. Die vom Baye­ri­schen Kabi­nett ange­kün­dig­te „Rück­stu­fung“ die­ser Betrie­be als „son­sti­ge Geschäf­te des Ein­zel­han­dels“ hat noch kei­ne Rechtsgültigkeit.

Sport

Sport ist mög­lich mit maxi­mal fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten, Sport in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern bis 14 Jah­ren im Außen­be­reich auch auf Sportanlagen.

Schu­len und KiTas

Nach inten­si­ver Abwä­gung mit dem Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen und in Abspra­che mit Schul­amt wur­de ent­schie­den, dass die Schu­len in den Distanz­un­ter­richt gehen und die Kitas Not­be­treu­ung anbie­ten. Damit soll ver­mie­den wer­den, dass ange­sichts der Ten­denz zu stei­gen­den Inzi­denz­wer­ten bereits unter der Woche wie­der umge­stellt wer­den muss. Eltern, Schü­lern und Leh­rern soll damit eine Klar­heit gege­ben werden.

Alle Abschluss­klas­sen, die vier­ten Klas­sen der Grund­schu­len sowie die elf­ten Klas­sen von Gym­na­si­en und Fach­ober­schu­len sind unab­hän­gig von der Inzi­denz im Prä­senz- bezie­hungs­wei­se Wechselunterricht.

Außer­schu­li­sche Bil­dung und Musikschulen

Ange­bo­te der beruf­li­chen Aus‑, Fort‑, und Wei­ter­bil­dung sind in Prä­senz­form zuläs­sig, wenn zwi­schen allen Betei­lig­ten ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Mas­ken­pflicht, soweit der Min­dest­ab­stand nicht zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann, ins­be­son­de­re in Ver­kehrs- und Begeg­nungs­be­rei­chen, sowie bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen am Platz und der Betrei­ber hat ein Schutz- und Hygie­ne­kon­zept aus­zu­ar­bei­ten. Instru­men­tal- und Gesangs­un­ter­richt darf nur als Ein­zel­un­ter­richt durch­ge­führt werden.

Kul­tur­stät­ten

Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gedenk­stät­ten, Objek­te der Baye­ri­schen Ver­wal­tung der staat­li­chen Schlös­ser, Gär­ten und Seen und ver­gleich­ba­re Kul­tur­stät­ten kön­nen für Besu­cher nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen öff­nen. Thea­ter, Kon­zert­häu­ser, Büh­nen, Kinos und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen blei­ben geschlossen.

Mas­ken­pflicht und Alko­hol­kon­sum­ver­bot unab­hän­gig vom Inzidenzwert

Im öffent­li­chen Raum gel­ten unab­hän­gig vom Inzi­denz­wert nach wie vor die Coro­na-Schutz­maß­nah­men. Dazu zäh­len auch die Mas­ken­pflicht und das Alko­hol­kon­sum­ver­bot in der Innen­stadt. Hier bit­tet die Stadt Bam­berg mit Blick auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen drin­gend, sich ins­be­son­de­re auch bei schö­nem Wet­ter im Bereich der Obe­ren und Unte­ren Brücke und der Ket­ten­brücke an Abstands­re­geln und die Mas­ken­pflicht zu halten.