Ober­frän­ki­sche Arzt­pra­xis im Visier von Ermittlern

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

OBER­FRAN­KEN. Zusam­men mit dem Gesund­heits­amt und der Staats­an­walt­schaft Bam­berg durch­such­te die Kri­mi­nal­po­li­zei am Diens­tag, den 30. März 2021, die Pra­xis­räu­me einer Ärz­tin. Die­se hat­te sich ins­be­son­de­re auf die Behand­lung von Dro­gen­ab­hän­gi­gen spe­zia­li­siert und soll dabei erneut die gel­ten­den Sub­sti­tu­ti­ons­be­stim­mun­gen nicht ein­ge­hal­ten haben. Die Staats­an­walt­schaft Bam­berg ermit­telt nun wegen Ver­stö­ßen nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz sowie Erpressung.

Gegen 9.30 Uhr durch­such­ten Kri­mi­nal­be­am­te zusam­men mit der Staats­an­walt­schaft Bam­berg und dem ört­li­chen Gesund­heits­amt die Pra­xis der Ärz­tin. Die Frau behan­delt haupt­säch­lich Pati­en­ten im Rah­men einer Sub­sti­tu­ti­ons­the­ra­pie. Dies bezeich­net die ambu­lan­te Behand­lung Dro­gen­ab­hän­gi­ger mit Ersatz­stof­fen, wie bei­spiels­wei­se Metha­don, nach einem defi­nier­ten The­ra­pie­kon­zept. All­mäh­lich sol­len so, durch Ver­rin­ge­rung der Dosis, die Dro­gen aus dem Kör­per aus­ge­schli­chen wer­den. Die Pati­en­ten sind auf die Ersatz­stof­fe ange­wie­sen, da sie sonst unter erheb­li­chen Ent­zugs­er­schei­nun­gen und Schmer­zen leiden.

Der wie­der­hol­te Vor­wurf gegen die Ärz­tin lau­tet, dass Pati­en­ten erst einen nied­ri­gen zwei­stel­li­gen Betrag für einen Urin­test ent­rich­ten muss­ten, bevor ihnen ein Rezept für die ent­spre­chen­de Ersatz­dro­ge aus­ge­stellt wur­de. Zudem stell­te man wei­te­re Unge­reimt­hei­ten im Zusam­men­hang mit der Aus­stel­lung von Rezep­ten und Abrech­nun­gen mit den Kran­ken­kas­sen fest.

Auf­grund der gra­vie­ren­den Ver­stö­ße gegen die Sub­sti­tu­ti­ons­vor­schrif­ten spra­chen die Poli­zei­be­am­ten noch vor Ort, in Abstim­mung mit dem Gesund­heits­amt, ein Ver­bot der Wei­ter­füh­rung der Sub­sti­tu­ti­ons­be­hand­lun­gen durch die Ärz­tin aus. Die Gesund­heit sowie Leib und Leben der Pati­en­ten sah man der­art gefähr­det, dass die­se Ent­schei­dung zu tref­fen war. Die zustän­di­ge Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de bestä­tig­te das Ver­bot im Nachgang.

Im Rah­men der Durch­su­chung beschlag­nahm­ten Kri­mi­nal­be­am­te zahl­rei­che Pati­en­ten­ak­ten und wei­te­re ärzt­li­che Unter­la­gen. Gegen die Ärz­tin ermit­telt die Staats­an­walt­schaft Bam­berg nun wegen Ver­stö­ßen nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz und Erpres­sung. Bereits 2009 und 2018 muss­te sich die Ärz­tin wegen ähn­lich gela­ger­ter Fäl­le vor Gericht verantworten.