MdL Jan Schif­fers: „Kommt bald die Coro­na-Test­pflicht in Kindergärten?“

Pres­se­mit­tei­lung von Jan Schif­fers, AfD, Bamberg:

MdL Jan Schiffers (AFD) / Foto: Privat

MdL Jan Schif­fers (AFD) / Foto: Privat

In Öster­reich haben fünf Lan­des­kin­der­gär­ten an einem Pilot­pro­jekt für Coro­na­Te­stun­gen teil­ge­nom­men. Dabei wur­den die Klein­kin­der mit einem soge­nann­ten „Lollipop-Test“ unter­sucht. Die Lutsch­tests erfolg­ten zwei­mal pro Woche. Die anschlie­ßen­de Aus­wer­tung wur­de durch das Kin­der­gar­ten­per­so­nal vor­ge­nom­men. Im Fal­le eines posi­ti­ven Test­ergeb­nis­ses muss­ten die Eltern ihr Kind unver­züg­lich abho­len, und die Kin­der­gar­ten­lei­tung hat­te die Gesund­heits­be­hör­de zu ver­stän­di­gen. Anschlie­ßend soll­te ein PCR-Test erfol­gen. Falls die Eltern dies nicht erlaubt hät­ten, wäre das Kind in Qua­ran­tä­ne gekommen.

Der kin­der- und jugend­po­li­ti­sche Spre­cher der AfD-Frak­ti­on im Baye­ri­schen Land­tag, Jan Schif­fers, kom­men­tiert dies wie folgt:

„Die enor­me Geschwin­dig­keit, mit der Ein­füh­rung der Coro­na-Test­pflicht für Schü­ler erfolg­te, lässt befürch­ten, dass die­se bald auch auf Kin­der­gar­ten­kin­der aus­ge­wei­tet wird. Da Mini­ster­prä­si­dent Söder sich sei­ne poli­ti­schen Maß­nah­men oft bei der schwarz­grü­nen öster­rei­chi­schen Regie­rung abguckt, kann es schon in den näch­sten Wochen zur Ein­füh­rung des soge­nann­ten Lollipop-Tests für die Klein­sten kom­men, der dann zur Vor­aus­set­zung für den Besuch einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung wird. Denn auch der Coro­na-Test an Schu­len ist jetzt eine Pflicht-Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt. Da stellt sich die Fra­ge, was mehr Gewicht hat: Schul­pflicht oder Testpflicht?

Ich leh­ne jede Coro­na-Test­pflicht von Kin­dern ab und hal­te die gene­rel­le Test­pflicht an den Schu­len ab dem 12. April für rechts­wid­rig. Der Beschluss des VGH Bay­ern vom 2. März ist ein­deu­tig. Dabei ging es um die Test­pflicht von Beschäf­tig­ten in Pflegeheimen.

In dem Urteil heißt es: ‚Die Auf­nah­me von Krank­heits­er­re­gern (…) ist dann anzu­neh­men, wenn der Betrof­fe­ne mit hin­rei­chen­der Wahr­schein­lich­keit Kon­takt zu einer infi­zier­ten Per­son (…) hat­te; eine bloß ent­fern­te Wahr­schein­lich­keit genügt nicht.‘ Über­dies kön­nen Nasen-Rachen-Abstri­che laut dem Urteil bei häu­fi­ger Wie­der­ho­lung zu Schleim­haut­rei­zun­gen füh­ren, so dass bei meh­re­ren Tests pro Woche ein Nach­teil von hin­rei­chen­dem Gewicht i.S.d § 47 Abs. 6 VwGO anzu­neh­men ist.

Ich for­de­re Herrn Söder auf, die gene­rel­le Coro­na-Test­pflicht an Schu­len zurück­zu­neh­men und über­haupt kei­ne Test­pflicht für Kin­der zu erlassen!“