Land­rats­amt Lich­ten­fels infor­miert: Anträ­ge für GEMA-Rück­erstat­tung 2020 stellen

Wich­tig für alle Hote­liers und Gastro­no­men: Frist für Anträ­ge auf Rück­erstat­tung gezahl­ter Beträ­ge endet am 14. April 2021

Für die Zeit der Betriebs­schlie­ßun­gen auf­grund behörd­li­cher Anord­nun­gen ent­fal­len bekann­ter­ma­ßen die GEMA-Ver­gü­tun­gen. Anträ­ge auf Rück­erstat­tung für 2020 kön­nen nur noch bis zum 14. April gestellt werden.

Dar­auf weist die Wirt­schafts­för­de­rung am Land­rats­amt Lich­ten­fels hin. Die Rück­erstat­tung bereits gezahl­ter Beträ­ge wird über das GEMA-Online Por­tal abge­wickelt. Wie auf dem Por­tal der GEMA nun nach­zu­le­sen ist, kön­nen Gutschriften/​Erstat­tun­gen für behörd­lich ver­an­lass­te Schlie­ßungs­zeit­räu­me im Jahr 2020 nur noch bis ein­schließ­lich Mitt­woch, 14. April 2021, bean­tragt wer­den. Danach gibt es kei­ne Mög­lich­keit mehr, Gut­schrif­ten für das Jahr 2020 zu erhalten.

Unter www​.gema​.de/​m​u​s​i​k​n​u​t​z​e​r​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​k​u​n​d​e​n​u​n​t​e​r​s​t​u​e​t​z​u​n​g​/​u​m​g​a​n​g​-​m​i​t​-​l​i​z​e​n​z​v​e​r​t​r​a​e​g​e​n​/​#​f​a​q​_​c​o​l​l​a​p​s​e​_​858 fin­den sich dazu wei­ter­ge­hen­de Informationen.

Der Antrag muss über die GEMA-Inter­net­sei­te (www​.gema​.de/​p​o​r​tal) gestellt. Dort müs­sen unter „Mei­ne Coro­na-Schlie­ßungs­zei­ten“ die ent­spre­chen­den Tage ange­ge­ben werden.