Forch­hei­mer Rechts­an­walt Böge­lein stellt Eil­an­trag gegen Test­pflicht an Schulen

Symbolbild Justiz

Test­pflicht an baye­ri­schen Schu­len wider­spricht bis­he­ri­ger Recht­spre­chung des BayVGH

Rechts­an­walt Böge­lein hat für einen Schü­ler einer vier­ten Klas­se und einen Schü­ler einer 12. Klas­se einer Fach­ober­schu­le einen Eil­an­trag gegen die Test­pflicht beim Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ein­ge­reicht. Der Eil­an­trag erfährt durch die soeben aus­ge­wei­te­te Test­pflicht eine erhöh­te Brisanz.

Rechts­an­walt Böge­lein zeigt sich ver­wun­dert dar­über, dass die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung trotz der ent­ge­gen­ste­hen­den Ent­schei­dung des Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­ho­fes vom 02.03.21, Az. 20 NE 21.353 eine Test­pflicht zur Teil­nah­me am Unter­richt ein­ge­führt hat: „Wenn der Baye­ri­scher Ver­wal­tungs­ge­richts­hof eine regel­mä­ßi­ge Test­pflicht für Mit­ar­bei­ter von Alten- und Pfle­ge­hei­men als recht­wid­rig erach­tet, muss die­se Rechts­wid­rig­keit auch für die regel­mä­ßi­ge Testung von Schü­lern gel­ten. Weder tra­gen die Schü­ler nach einer aktu­el­len Pres­se­infor­ma­ti­on der Deut­schen Gesell­schaft für Kin­der und Jugend­me­di­zin über­pro­por­tio­nal zum CoVid 19 Infek­ti­ons­ge­sche­hen bei, noch sind Schü­ler gefähr­det, eine Infek­ti­on mit schwe­rem Ver­lauf zu erfah­ren. Die jüngst erhöh­ten Infek­ti­ons­zah­len bei Schü­lern sind nach­weis­lich ledig­lich auf eine mas­si­ve Aus­wei­tung der Tests in die­ser Alters­grup­pe zurück­zu­füh­ren.“ Der Rechts­an­walt kri­ti­siert in dem Eil­an­trag zudem scharf die (sei­ner Ansicht nach sinn­be­frei­te) allei­ni­ge Kop­pe­lung der Maß­nah­men an den Sie­ben-Tages-Inzi­denz­wert, ohne dass dabei die Anzahl der durch­ge­führ­ten Tests, also die der abso­lu­ten Zahl, berück­sich­tigt wird.

Dar­über hin­aus sieht auch das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz nur eine regel­mä­ßi­ge Testung von ansteckungs­ver­däch­ti­gen Per­so­nen vor, die bei den geplan­ten anlass­lo­sen Mas­sen­tests von Schü­lern gera­de nicht gege­ben ist.

Ins­be­son­de­re der neun­jäh­ri­ge Antrag­stel­ler aus der vier­ten Klas­se klagt bereits jetzt über Äng­ste vor einem (falsch) posi­ti­ven Test, der ihm bei einem Test in der Klas­sen­ge­mein­schaft zum „Opfer“ stig­ma­ti­sie­ren würde.

Rechts­an­walt Böge­lein erhofft sich daher im Sin­ne der Kin­der eine schnel­le Ent­schei­dung, da die­se von den Coro­na-Maß­nah­men außer­or­dent­lich stark betrof­fen sind. Die Ent­schei­dung wird vor dem Ende der Oster­fe­ri­en erwartet.