Kulm­bach: Ermitt­lungs­er­folg nach Van­da­lis­mus im Stadtgebiet

Symbolbild Polizei

KULM­BACH Im Zusam­men­hang mit einer Van­da­lis­mus-Serie im Stadt­ge­biet gelang es den Beam­ten der PI Kulm­bach, drei Tat­ver­däch­ti­ge zu ermit­teln. Die zunächst unbe­kann­ten Täter zogen in der Nacht von Mitt­woch auf Don­ners­tag letz­ter Woche, eine Schnei­se der Ver­wü­stung durch das Stadt­ge­biet Kulm­bach. Ein durch Spen­den finan­zier­ter, öffent­li­cher Bücher­schrank am Holz­markt wur­de in Brand gesteckt und dadurch voll­stän­dig zer­stört. Zuvor wur­den zahl­rei­che Bücher aus dem Schrank ent­wen­det, die wie­der­um an ande­ren Ört­lich­kei­ten ver­brannt- oder in der Innen­stadt umher­ge­wor­fen wur­den. Im wei­te­ren Ver­lauf der ziel- und sinn­lo­sen Zer­stö­rungs-Tour ent­wen­de­ten die Täter aus meh­re­ren Vor­gär­ten Solar­leuch­ten, tra­ten ein Wer­be­schild um und beschä­dig­ten den Gar­ten­tisch eines Senio­ren­wohn­heims. Nach Zeu­gen­be­fra­gun­gen und Beweis­mit­tel­aus­wer­tun­gen gerie­ten schnell ein 19- und ein 20jähriger Tat­ver­däch­ti­ger in den Fokus der poli­zei­li­chen Ermittlungen.

In enger Abstim­mung mit der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth wur­den rich­ter­li­che Beschlüs­se für Woh­nungs­durch­su­chun­gen erwirkt. Die­se führ­ten sowohl zur Auf­fin­dung wei­te­rer bela­sten­der Beweis­mit­teln als auch zur Iden­ti­fi­zie­rung des drit­ten Tat­ver­däch­ti­gen, eines eben­falls 19jährigen Kulm­ba­chers. Aus den Durch­su­chun­gen resul­tier­ten zudem zwei Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Ver­stö­ßen gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Einer der Beschul­dig­ten lei­ste­te bei sei­ner Fest­nah­me Wider­stand und ver­letz­te dabei einen Beam­ten leicht. Er wur­de auf­grund sei­ner Aggres­si­vi­tät gefes­selt und muss­te in Gewahr­sam genom­men wer­den. Die drei Van­da­len wer­den sich nun zeit­nah vor Gericht straf­recht­lich für ihren nächt­li­chen Streif­zug und dem damit ein­her­ge­hen­den Aus­flug durch das Straf­ge­setz­buch ver­ant­wor­ten müs­sen. Zudem wer­den sie für den durch sie ver­ur­sach­ten, beträcht­li­chen Sach­scha­den auf­kom­men müssen.