Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 1. April 2021

Impf­start in den Außen­stel­len Her­zo­gen­au­rach, Höch­stadt und Eckental

Nach den Oster­fei­er­ta­gen star­ten die Covid-19-Schutz­imp­fun­gen in den Außen­stel­len des Erlan­ger Impf­zen­trums in Her­zo­gen­au­rach, Höch­stadt und Ecken­tal. In der ersten Woche sind jeweils zwei, künf­tig zunächst jeweils drei Impf­ta­ge in den neu errich­te­ten Zen­tren geplant. Bereits am Diens­tag, 6. April, begin­nen die Imp­fun­gen in Her­zo­gen­au­rach, am Mitt­woch, 7. April, in Höch­stadt und in Ecken­tal. Sie wer­den zwi­schen 9:00 und 17:00 Uhr durch­ge­führt. Bei zuneh­men­der Ver­füg­bar­keit der Vak­zi­ne kann auch in den Außen­stel­len bis zu sie­ben Tage in der Woche geimpft werden.

Das Impf­zen­trum in Her­zo­gen­au­rach wur­de in der Sport­hal­le der Mit­tel­schu­le (Burg­stal­ler Weg) ein­ge­rich­tet, für die Imp­fun­gen in Höch­stadt konn­te das ehe­ma­li­ge Fir­men­ge­bäu­de des Medi­zin­tech­nik­un­ter­neh­mens Bax­ter (Am Aisch­park) ange­mie­tet wer­den. Die Markt­ge­mein­de Ecken­tal stellt die Georg-Hänf­ling-Hal­le im Orts­teil Eschen­au (Pfarr­gar­ten, Ein­gang an Hal­len-Rück­sei­te) zur Ver­fü­gung. Alle Außen­stel­len sind bar­rie­re­frei gestaltet.

Ter­min­ver­ga­be wei­ter­hin über zen­tra­les System

Gemäß den Vor­ga­ben der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung wer­den die Außen­stel­len als „Filia­len“ des Haupt-Impf­zen­trums betrie­ben. Die Stadt Erlan­gen ist also auch für die Imp­fun­gen im Land­kreis ver­ant­wort­lich, belie­fert die Außen­stel­len mit Impf­stoff und betreut sie mit eige­nem Per­so­nal, unter­stützt auch hier durch das Kul­tur­zen­trum E‑Werk. Ver­ant­wort­lich für die Durch­füh­rung der Imp­fun­gen selbst ist auch in den Außen­stel­len die Not­fall­hil­fe des ASB Erlan­gen-Höch­stadt in Zusam­men­ar­beit mit den ört­li­chen Haus­arzt­pra­xen. Hin­sicht­lich der Regi­strie­rung und Ter­min­ver­ga­be ändert sich für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nichts. Die Regi­strie­rung ist wei­ter­hin online unter www​.impf​zen​tren​.bay​ern oder tele­fo­nisch über die Hot­line des Impf­zen­trums unter 09131 86–6500 durch­zu­füh­ren. Außer­dem haben zahl­rei­che Gemein­den des Land­krei­ses eige­ne Hot­lines zur Unter­stüt­zung bei der Regi­strie­rung ein­ge­rich­tet. Die Ein­la­dung zur Ter­min­ver­ein­ba­rung erfolgt dann gemäß der jewei­li­gen Prio­ri­sie­rung per SMS, E‑Mail oder Tele­fon. Auch in den Außen­stel­len wer­den kei­nes­falls Imp­fun­gen ohne vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung durch­ge­führt. Bereits bestehen­de Ter­mi­ne im Impf­zen­trum in der Erlan­ger Sedan­stra­ße soll­ten unbe­dingt ein­ge­hal­ten wer­den. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die in Erlan­gen ihre erste Imp­fung erhal­ten haben, wer­den auch zur Zweit­imp­fung in die Huge­not­ten­stadt eingeladen.

Aus­wahl des gewünsch­ten Impfzentrums

Bis­lang galt, dass es kei­ne freie Aus­wahl gibt, in wel­chem der Impf­zen­tren bzw. in wel­cher Außen­stel­le man geimpft wer­den möch­te. Die Zuord­nung erfolg­te nach Post­leit­zah­len. Nun wur­de durch das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge ange­kün­digt, dass mit der näch­sten Aktua­li­sie­rung des Regi­strie­rungs­por­tals doch die Mög­lich­keit bestehen wird, sich inner­halb des Ein­zugs­be­reichs des zustän­di­gen Impf­zen­trums den Ort der Imp­fung aus­zu­wäh­len. Das Update wird der­zeit umge­setzt. Regi­strier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den dann bei der Ter­min­ver­ga­be die Mög­lich­keit haben, sich das Impf­zen­trum bzw. die Außen­stel­le ihrer Wahl aus­zu­su­chen. Vor­aus­set­zung ist, dass zu die­sem Zeit­punkt aus­rei­chend Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht und damit Ter­mi­ne in der Außen­stel­le ange­bo­ten wer­den. Zur Ter­min­ver­ein­ba­rung ein­ge­la­de­ne Per­so­nen kön­nen indi­vi­du­ell ent­schei­den, ent­we­der auf einen Ter­min an ihrem Wunschort zu war­ten oder in eine ande­re Außen­stel­le oder in das Erlan­ger Zen­trum zu kom­men. Noch nicht regi­strier­te Per­so­nen soll­ten dies jetzt nach­ho­len, da das Impf­zen­trum Erlan­gen/Er­lan­gen-Höch­stadt die Imp­fun­gen in der Prio­ri­täts­grup­pe 1 (höch­ste Prio­ri­tät) weit­ge­hend abge­schlos­sen hat und nun in der Grup­pe 2 (hohe Prio­ri­tät) impft. Dazu gehö­ren Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zwi­schen dem 70. und 80. Lebens­jahr sowie Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen und bestimm­te Berufs­grup­pen wie z. B. Erzie­he­rin­nen und Erzieher.

Ablauf der Imp­fung wie in Erlangen

Der Ablauf in den Außen­stel­len ist ana­log zum Besuch des Erlan­ger Impf­zen­trums geplant. Nach der Über­prü­fung des Ter­mins und dem kon­takt­lo­sen Fie­ber­mes­sen durch die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter eines Sicher­heits­un­ter­neh­mens erfolgt die Anmel­dung mit Abgleich der Daten und Prü­fung des Per­so­nal­aus­wei­ses und gege­be­nen­falls der Beschei­ni­gun­gen des Arbeit­ge­bers bzw. des Arz­tes. Anschlie­ßend fol­gen Infor­ma­tio­nen zur Imp­fung in Form eines Vide­os und es gibt die Gele­gen­heit, den anwe­sen­den Ärz­tin­nen und Ärz­te per­sön­li­che Fra­gen zu stel­len. Nach der Auf­klä­rung erfolgt die Imp­fung selbst in abge­schlos­se­nen Kabi­nen, gefolgt von einer zehn- bis 15-minü­ti­gen Beob­ach­tungs­zeit. An der Abmel­dung erhält man dann den Ein­trag in den Impf­pass bzw. eine sepa­ra­te Bestä­ti­gung sowie einen Impf­bo­gen, der zur Zweit­imp­fung mit­zu­brin­gen ist. Die Ver­ant­wort­li­chen bit­ten um pünkt­li­ches, aber auch nicht frü­he­res Erschei­nen, weil dies die streng getak­te­ten Abläu­fe durch­ein­an­der­brin­gen wür­de. Begleit­per­so­nen sind jeder­zeit willkommen.

Zu errei­chen ist das Impf­zen­trum Erlan­gen/Er­lan­gen-Höch­stadt unter der Tele­fon­num­mer 09131 86–6500 von Mon­tag bis Frei­tag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​i​m​p​f​z​e​n​t​rum.

Ein­ge­schränk­ter Betrieb in Kin­der­gär­ten bleibt

Der Inzi­denz­wert im Stadt­ge­biet liegt laut Robert Koch-Insti­tut aktu­ell bei 76,4 pro 100.000 Ein­woh­ner (Don­ners­tag, 1. April). Daher bleibt es gemäß den Fest­le­gun­gen in der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung beim ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb für alle Kin­der in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen für Kin­der. Sie müs­sen aber in festen Grup­pen betreut werden.

Die­se Rege­lun­gen gel­ten ab Mon­tag, 5. April, wie­der vor­erst für eine Woche, also bis Sonn­tag, 11. April. In einer aktu­el­len Aus­ga­be des Amts­blat­tes „Die amt­li­chen Sei­ten“ vom 1. April sind in einer Bekannt­ma­chung wei­te­re Details abge­druckt (www​.erlan​gen​.de/​das). Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net auch unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona.
Diens­tag, 6. April 2021, 15:30 Uhr, Impf­zen­trum-Außen­stel­le Her­zo­gen­au­rach, Burg­stal­ler Weg

OB und Land­rat besu­chen Impf-Außenstelle

Zum Auf­takt der Außen­stel­len des Erlan­ger Impf­zen­trums in Her­zo­gen­au­rach stat­ten Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik und Land­rat Alex­an­der Tritt­hart am Diens­tag, 6. April, der Ein­rich­tung einen Besuch ab. Dort infor­mie­ren sich bei­de über Orga­ni­sa­ti­on und Ablauf vor Ort.
Don­ners­tag, 8. April 2021, 19:30 Uhr, online

Ten­nen­lo­her Orts­bei­rat tagt virtuell

Zu sei­ner ersten öffent­li­chen Sit­zung in die­sem Jahr kommt der Orts­bei­rat Ten­nen­lo­he am Don­ners­tag, 8. April, vir­tu­ell um 19:30 Uhr zusam­men. Auf der Tages­ord­nung ste­hen Infor­ma­tio­nen zum Pro­jekt „Kli­ma­bud­get“, die Park­si­tua­ti­on in der Seba­sti­an­stra­ße, der Antrag auf eine Toi­let­ten­an­la­ge in der Umge­bung des Kär­wa-/Fest­plat­zes und ande­res mehr.

Wer an der Sit­zung teil­neh­men möch­te, kann sich per E‑Mail oder tele­fo­nisch anmel­den (stephan.behringer@stadt.erlangen; 09131 86–2306). Die Zugangs­da­ten wer­den dann zur Ver­fü­gung gestellt.

Erlan­ger Moti­ve auf Ostereiern

Pas­send zur Oster­zeit zeigt das Stadt­mu­se­um ab sofort eine Ergän­zung zur Son­der­aus­stel­lung „In memo­ri­am Bernd Nürm­ber­ger – Das Stadt­mu­se­um sagt dan­ke“: Prä­sen­tiert wer­den über 40 ein­zig­ar­ti­ge Oster­ei­er, die Nürm­ber­ger 2015 dem Stadt­mu­se­um geschenkt hat. Die Hühner‑, Gän­se- und Strau­ßen­ei­er sind bemalt mit Ansich­ten aus Erlan­gen und Umge­bung – Gebäu­de, Stra­ßen, Plät­ze, Land­schaf­ten und Stadt­an­sich­ten, oft­mals nach histo­ri­schen Vor­bil­dern. Die Oster­ei­er sind alle­samt Uni­ka­te und äußerst deko­ra­ti­ve Kunst­wer­ke, die stil­echt am Brun­nen in der Brun­nen­hal­le des Muse­ums prä­sen­tiert werden.

Noch bis 18. April kann die­se Schau, eben­so wie die Son­der­aus­stel­lung zur Samm­lung Bernd Nürm­ber­ger, besich­tigt wer­den. Das Muse­um ist an den Oster­fei­er­ta­gen (Kar­frei­tag bis Oster­mon­tag) jeweils von 11:00 bis 17:00 Uhr geöff­net. Für einen Besuch ist eine vor­he­ri­ge tele­fo­ni­sche Anmel­dung unter Tele­fon 09131 86–2300 not­wen­dig. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zu den gel­ten­den Öff­nungs­zei­ten nach Ostern im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​s​t​a​d​t​m​u​s​eum.

Nach­hal­tig­keits­för­de­rung der Stadt

Seit 2020 hat der Nach­hal­tig­keits­bei­rat der Stadt Erlan­gen eine Mög­lich­keit zur Bezu­schus­sung von Pro­jek­ten und Aktio­nen im Bereich der Nach­hal­tig­keit. Die Grund­sät­ze die­ser För­de­rung sind die 17 Nach­hal­tig­keits­zie­le (Sus­tainable Deve­lo­p­ment Goals, SDGs) der Ver­ein­ten Natio­nen. Alle 17 Nach­hal­tig­keits­zie­le wer­den bei der För­de­rung berück­sich­tigt. Antrag­stel­ler kön­nen sowohl juri­sti­sche Per­so­nen als auch natür­li­che Per­so­nen, Initia­ti­ven und Ver­ei­ne sein, nicht nur Mit­glie­der des Nach­hal­tig­keits­bei­rats. Für die­ses Jahr läuft die Antrags­frist noch bis 29. April.

Die Geschäfts­stel­le unter­stützt ger­ne bei der Antrag­stel­lung (Geschäfts­zei­ten von Mitt­woch bis Frei­tag; E‑Mail nachhaltigkeitsbeirat@​stadt.​erlangen.​de, Tele­fon 09131 86–2122).
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter www​.erlan​gen​.de/​n​a​c​h​h​a​l​t​i​g​k​e​i​t​s​f​o​e​r​d​e​r​ung.

Nut­zung von öffent­li­chen Grünanlagen

Die öffent­li­chen Grün­an­la­gen im Stadt­ge­biet sind sehr belieb­te Auf­ent­halts­or­te für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Die Pan­de­mie führ­te zu einer noch stär­ke­ren Nut­zung der Grün­flä­chen, vor allem im Innen­stadt­be­reich. Da der Boh­len­platz momen­tan auf­grund der Erneue­rung der Bewäs­se­rungs­an­la­ge noch bis vor­aus­sicht­lich Ende Mai gesperrt ist, wer­den die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Flä­chen wei­ter reduziert.

Aus die­sem Anlass bit­tet der städ­ti­sche Betrieb für Stadt­grün, Abfall­wirt­schaft und Stra­ßen­rei­ni­gung neben der Beach­tung der aktu­el­len Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men um Berück­sich­ti­gung der gel­ten­den Grün­an­la­gen­sat­zung sowie der Sat­zung für die Schlossgartenbenutzung.

Fol­gen­de Punk­te soll­ten ein­ge­hal­ten wer­den, um einen erhol­sa­men Auf­ent­halt für alle Nut­zer zu ermög­li­chen: Bit­te ver­hal­ten Sie sich so, dass kein ande­rer gefähr­det, geschä­digt oder belä­stigt wird. Nut­zen Sie mit Kraft­fahr­zeu­gen und Fahr­rä­dern aus­schließ­lich die dafür vor­ge­se­he­nen Wege. Im gesam­ten Schloss­gar­ten ist bei­des unter­sagt. Nut­zen Sie für Ihre Abfäl­le nur die dafür vor­ge­se­he­nen Abfall­be­häl­ter. Hun­de und son­sti­ge Tie­re sind anzu­lei­nen. Das Kon­su­mie­ren von Alko­hol ist auf allen Grün­an­la­gen im Innen­stadt­be­reich untersagt.

Die Grün­an­la­gen­sat­zung sowie die Sat­zung für die Schloss­gar­ten­be­nut­zung sind im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de (Stadt­recht) abrufbar.