Bam­ber­ger Stadt­rat beschließt Stel­lung­nah­me der Stadt zum Bahnausbau

In einer zwei­ten Son­der­sit­zung hat der Bam­ber­ger Stadt­rat den Beschluss­vor­schlä­gen der Ver­wal­tung zum vier­glei­si­gen Bahn­aus­bau zuge­stimmt. Das Vor­la­gen­pa­ket aus For­de­run­gen und Hin­wei­sen fasst ins­ge­samt 16 Stel­lung­nah­men aus den unter­schied­lich betrof­fe­nen Fachäm­tern und Ein­rich­tun­gen der Stadt auf rund 300 Sei­ten zusammen.

Die hier getrof­fe­nen Aus­sa­gen bezie­hen sich auf ins­ge­samt 18 kom­mu­na­le Hand­lungs­fel­der – von den geplan­ten Brücken­bau­wer­ken über Fra­gen des Immis­si­ons- und Natur­schut­zes bis zum The­ma Ent­wäs­se­rung oder UNESCO-Welt­erbe. Gleich­zei­tig hat sich der Stadt­rat auch auf eine Vor­ge­hens­wei­se zum Stand­ort des neu­en S‑Bahn-Hal­tes im Bam­ber­ger Süden ver­stän­digt. Zwei Wochen frü­her als ursprüng­lich geplant, kam der Bam­ber­ger Stadt­rat daher heu­te (31.03.2021) zu sei­ner zwei­ten Son­der­sit­zung zusam­men, um die Stel­lung­nah­me der Stadt zum Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren der Regie­rung von Ober­fran­ken zum Bahn­aus­bau durch das Bam­ber­ger Stadt­ge­biet zu dis­ku­tie­ren und zu beschließen.

So, wie pri­va­te Anlie­ger an der rund 8,5 km lan­gen Aus­bau­strecke, muss auch die Stadt bis spä­te­stens 14. April 2021 ihre Ein­ga­ben und For­de­run­gen zu Unter­füh­run­gen, Ver­kehrs­füh­rung, Schall­schutz, Natur­schutz, Schutz des Erwerbs­gar­ten­baus im Rah­men des UNESCO-Welt­erbe-Sta­tus, Ersatz­flä­chen für Klein­gär­ten und Vie­les mehr abge­ben. Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke dazu: „Dank der groß­ar­ti­gen Arbeit unse­res Bau­re­fe­rats unter Lei­tung von Tho­mas Bee­se und sei­ner rech­ten Hand, Claus Rein­hardt, sowie aller betei­lig­ten Ämter und in inten­si­ver Abstim­mung mit dem Stadt­rat ist es gelun­gen, die Inter­es­sen der Stadt und ihrer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gegen­über der Deut­schen Bahn zu formulieren.“

Dabei geht es auch um kon­kre­te Alter­na­tiv­pla­nun­gen, abwei­chend von den vor­lie­gen­den DB-Antrags­un­ter­la­gen. So etwa um die Ersatz­neu­bau­ten im Bereich der Eisen­bahn­über­füh­run­gen Münch­ner Ring, Nürnberger/​Geisfelder Stra­ße und des bis­he­ri­gen Bahn­über­gangs Anruf­schran­ke. Zudem wird im Stadt­wald eine „Grün­brücke mit Ver­kehrs­weg“ zur Habi­tat­ver­net­zung anstel­le eines „Wild­tier­durch­las­ses“ unter der Bahn­strecke gefor­dert. In zahl­rei­chen Aus­füh­run­gen wird die unge­nü­gen­de Berück­sich­ti­gung von Pla­nungs­grund­la­gen ange­mahnt. Zudem gibt es Inter­es­sens­kon­flik­te hin­sicht­lich der Fol­ge­nut­zung auf frei­wer­den­den Bahn­flä­chen. Hier sieht sich die Stadt in ihrer städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lung ein­ge­schränkt. Gleich­zei­tig wer­den aber auch kon­kre­te Ange­bo­te und Unter­stüt­zungs­zu­sa­gen etwa in der Fra­ge nach Natur­schutz-Aus­gleichs­flä­chen oder für den nöti­gen Ersatz von Klein­gar­ten­flä­chen gemacht.

Schon in der ersten Son­der­sit­zung nahm die Dis­kus­si­on um den end­gül­ti­gen Stand­ort des neu­en S‑Bahn-Hal­tes­punkts Süd brei­ten Raum ein. Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke fasst die Ent­schei­dung zusam­men: „Kon­tro­vers ist nach wie vor die Stand­ort­dis­kus­si­on um den neu­en S‑Bahn-Hal­te­punkt Süd. Hier wur­de eine klu­ge Kom­pro­miss­lö­sung gefun­den: ‚Der Stadt­rat hält unver­än­dert an der Errich­tung eines S‑Bahn-Halts in Bam­berg Süd fest. Die Stadt führt ihre Ver­hand­lun­gen mit dem Frei­staat Bay­ern und der DB Netz AG über einen alter­na­ti­ven Stand­ort fort; bestellt der Frei­staat kei­nen ande­ren Stand­ort, oder stimmt die DB Netz AG einer geän­der­ten Bestel­lung des Frei­staa­tes nicht zu, ver­bleibt es beim bis­her beschlos­se­nen Standort.“

Nun geht der For­de­rungs­ka­ta­log der Stadt an die Anhö­rungs­be­hör­de bei der Regie­rung von Ober­fran­ken. Von dort wird die Stel­lung­nah­me – wie die aller ande­ren Ein­wen­der wie Behör­den oder Pri­va­ter – zur Bewer­tung an den Vor­ha­ben­trä­ger DB Netz AG und anschlie­ßend an das Eisen­bahn-Bun­des­amt Außen­stel­le Nürn­berg, zur Geneh­mi­gung wei­ter­ge­lei­tet. Es ist also noch ein wei­ter Weg auf dem Weg zum Plan­än­de­rungs­be­schluss und damit zum Bau­recht für die Bahn …