Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 28.03.2021

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

- Fehl­an­zei­ge -

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Sach­be­schä­di­gung in Heroldsberg

Zwi­schen dem 26.03.2021 und dem 27.03.2021 kam es zu einer Sach­be­schä­di­gung durch eine unbe­kann­te Per­son in der Mühl­stra­ße in Herolds­berg. Der Täter stell­te einen Schieds­rich­ter-Hoch­stuhl eines Ten­nis­ver­eins auf das Dach eines gepark­ten Autos, wodurch Schä­den ent­stan­den. Sach­dien­li­che Hin­wei­se nimmt die PI Erlan­gen-Land unter 09131/760–514 entgegen.

Ver­kehrs­un­fall­flucht auf dem toom-Park­platz Ecken­tal – Am 28.03.2021, zwi­schen 15:00 Uhr und 15.30 Uhr, wur­de auf dem Park­platz des toom­Bau­mark­tes in Ecken­tal ein schwar­zer VW Pas­sat beim Aus­stei­gen des Unfall­ver­ur­sa­chers beschädigt.

An die­sem ent­stand ein Sach­scha­den. Der Geschä­dig­te konn­te sich an einen wei­ßen Fir­men­trans­por­ter erin­nern, der vor dem Ein­kauf rechts neben ihn park­te. Es sind wei­ße Lack­spu­ren am beschä­dig­ten Fahr­zeug vorhanden.

Zeu­gen des Ver­kehrs­un­fal­les wer­den gebe­ten, sich tele­fo­nisch mit der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land, unter der Tele­fon­num­mer Tel.: 09131 / 760 514, in Ver­bin­dung zu setzen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Ver­kehrs­un­fall­flucht – Zeu­gen gesucht

Heß­dorf – Bereits am Don­ners­tag ereig­ne­te sich Im Gewer­be­park eine Ver­kehrs­un­fall­flucht auf dem Park­platz der dor­ti­gen Super­märk­te. Zwi­schen 10:00 Uhr und 10:30 Uhr wur­de ein gepark­ter schwar­zer VW Mul­ti­van von einem unbe­kann­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer ange­fah­ren und beschä­digt. Der Ver­ur­sa­cher ent­fern­te sich im Anschluss von der Unfallört­lich­keit, ohne sei­ner gesetz­li­cher Mel­de­pflicht nach­ge­kom­men zu sein. Zeu­gen, die Anga­ben zum Unfall­her­gang oder zum Unfall­ver­ur­sa­cher machen kön­nen, wer­den gebe­ten, sich tele­fo­nisch mit der Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach (09132/78090) in Ver­bin­dung zu setzen.

Bei Ver­kehrs­kon­trol­le zahl­rei­che Ver­stö­ße festgestellt

Her­zo­gen­au­rach – Am Sams­tag­mit­tag wur­de ein 29-jäh­ri­ger Her­zo­gen­au­ra­cher mit einem Elek­tro­fahr­rad in der Hin­te­ren Gas­se einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Zunächst wur­de fest­ge­stellt, dass der Fahr­zeug­füh­rer nicht im Besitz der für das Fahr­zeug erfor­der­li­chen Fahr­erlaub­nis war. Wei­ter­hin war das Fahr­zeug nicht ord­nungs­ge­mäß zuge­las­sen, es bestand kei­ne gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung und es wur­den kei­ne Steu­ern ent­rich­tet. Zusätz­lich wur­den beim 29-Jäh­ri­gen dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten fest­ge­stellt, ein ent­spre­chen­der Dro­gen­test ver­lief posi­tiv. Dies hat­te neben der Ein­lei­tung eines Straf­ver­fah­rens auch die Unter­bin­dung der Wei­ter­fahrt und eine Blut­ent­nah­me zur Folge.

Kon­takt­be­schrän­kun­gen und Aus­gangs­sper­re missachtet

Her­zo­gen­au­rach / Wei­sen­dorf – Meh­re­re Ver­stö­ße gegen die ver­schärf­ten Kon­takt­be­schrän­kun­gen sowie die erneut gel­ten­de Aus­gangs­sper­re konn­ten in der Nacht von Sams­tag auf Sonn­tag fest­ge­stellt wer­den. Gegen 20:30 Uhr konn­te eine Grup­pe von vier Per­so­nen aus vier ver­schie­de­nen Haus­stän­den am Nie­dern­dor­fer St.-Josefs-Platz ange­trof­fen wer­den. Auf Grund der stei­gen­den Inzi­denz­zah­len ist der­zeit das Zusam­men­tref­fen auf die Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands und einer wei­te­ren Per­son beschränkt.___
n Wei­sen­dorf in einem Pkw im Rah­men einer Ver­kehrs­kon­trol­le Per­so­nen aus drei Haus­stän­den fest­ge­stellt. Wei­ter­hin konn­ten die Per­so­nen kei­nen trif­ti­gen Grund für das Ver­las­sen ihrer Woh­nun­gen vorweisen.

Die Poli­zei Her­zo­gen­au­rach weist ein­dring­lich dar­auf hin, dass es auf Grund der inzi­denz­ab­hän­gi­gen Maß­nah­men zu einer Ver­än­de­rung der Geset­zes­la­ge kom­men kann und bit­tet dar­um, sich über die aktu­el­le Rege­lungs­la­ge zu infor­mie­ren. Für Ver­stö­ße gegen die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re sowie die Kon­takt­be­schrän­kun­gen ist wei­ter­hin ein Buß­geld in Höhe von 500 bzw. 250 Euro vorgesehen.