Land­kreis Wun­sie­del: Eil­antrang zur HGÜ-Tras­se abgelehnt

Kla­ge­ver­fah­ren läuft davon unab­hän­gig weiter

Anfang 2020 hat der Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge gemein­sam mit der Stadt Markt­red­witz, dem Baye­ri­schen Wan­der­ver­band sowie dem Bund Natur­schutz in Bay­ern e.V. Kla­ge und Eil­an­trag gegen die Pla­nung für den Süd-Ost-Link ein­ge­reicht. Nun hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt die­sen Eil­an­trag abgelehnt.

Die Grün­de dafür sind noch nicht bekannt. Eine schrift­li­che Begrün­dung liegt bis­lang noch nicht vor. Erst danach wird man im Land­kreis ent­schei­den, wie man mit die­ser Ableh­nung umge­hen wird.

Auf das eigent­li­che Haupt­sa­che­ver­fah­ren hat das aller­dings kei­nen Ein­fluss. Die­ses kann unab­hän­gig von die­ser Ent­schei­dung und der damit ver­bun­de­nen Begrün­dung wei­ter­be­trie­ben wer­den. Mit dem Kla­ge­ver­fah­ren wird mitt­ler­wei­le auch das Ziel ver­folgt, dass sich der Euro­päi­sche Gerichts­hof mit der Pla­nung befasst. Die­se ver­stößt nach Auf­fas­sung der Rechts­an­walts­kanz­lei Bau­mann, wel­che das Fich­tel­ge­bir­ge in die­ser Ange­le­gen­heit ver­tritt, gegen euro­päi­sches Recht.