Erlan­gen: Geschwin­dig­keit auf der B4 begrenzen

Es ist schon ver­wun­der­lich, war­um auf der B4 im Bereich des Stadt­ge­biets zwi­schen Ten­nen­lo­he bis kurz vor der Süd­kreu­zung eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 100km/​h gilt, wäh­rend auf der Auto­bahn (A73) im Stadt­ge­biet 80km/​h gel­ten. Dabei lie­gen an der B4 im genann­ten Abschnitt auch Wohn­ge­bie­te, die täg­lich mit dem Lärm zu kämp­fen haben.

Die Kli­ma­li­ste hat daher bean­tragt, die Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen auf der B4 anzu­pas­sen. Die Idee für den Antrag stammt dabei von einem Anwoh­ner der Sebal­dus­sied­lung, dem der Lärm seit eini­ger Zeit zu schaf­fen macht.

Dem Ent­wurf des Lärm­ak­ti­ons­plans kann man ent­neh­men, dass an der B4 im Stadt­ge­biet tags­über Grenz­wer­te von 55 bzw. 60dB(A) über­schrit­ten wer­den. Auch nachts liegt die Lärm­be­la­stung bei über 50dB(A). Kri­tisch ist das, weil die Nacht­ru­he und damit der so wich­ti­ge erhol­sa­me Schlag gestört wird. Bereits ab 40dB Lern- und Kon­zen­tra­ti­ons­stö­run­gen auf­tre­ten. „Es geht hier um die Gesund­heit der Anwohner*innen. Dau­er­haf­te Lärm­be­la­stung ist schlicht­weg unge­sund“, so Seba­sti­an Horn­schild von der Klimaliste.

Hin­zu kommt, dass mit einer Redu­zie­rung der Geschwin­dig­keit von 100km/​h auf 70 km/​h weni­ger Stick­stoff­oxi­de, Fein­staub und Koh­len­di­oxid-Emis­sio­nen ver­ur­sacht werden.

Im zwei­ten Teil des Antrags geht es um den inner­städ­ti­schen Teil der B4 (Paul-Gos­sen-Stra­ße). An die Nord­sei­te gren­zen hier direkt dicht besie­del­te Wohn­ge­bie­te, die von sehr hohen Lärm­im­mis­sio­nen betrof­fen sind. Anstatt der übli­chen 50km/​h darf hier 60km/​h gefah­ren wer­den. Die Fol­ge: Höhe­re Lärm­be­lä­sti­gung für die Anwohner*innen.

„Es ist unver­ständ­lich, war­um es für die Paul-Gos­sen-Stra­ße eine der­ar­ti­ge Son­der­re­ge­lung gibt. Schließ­lich sind auch hier zahl­rei­che Radfahrer*innen und Fußgänger*innen unter­wegs, für deren Sicher­heit unbe­dingt gesorgt wer­den soll­te.“, so Moni­ka Weiß.