Helm­b­rechts: Drei­jäh­ri­ge starb bei Brand – Ermitt­lun­gen abgeschlossen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Hof

HELM­B­RECHTS, LKR. HOF. Die umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Hof zum Wohn­haus­brand am 24. Okto­ber 2020, bei dem ein drei­jäh­ri­ges Mäd­chen ums Leben kam, sind abgeschlossen.

Nach­dem an dem Sams­tag, gegen 15.50 Uhr, der Not­ruf über den Wohn­haus­brand in der Hoch­stra­ße ein­ge­gan­gen war, kamen zahl­rei­che Ein­satz­kräf­te der ört­li­chen Feu­er­weh­ren, des Ret­tungs­dien­stes und der Poli­zei zum Brand­ort. Bis auf das drei­jäh­ri­ge Mäd­chen hat­ten sich alle anwe­sen­den Per­so­nen ins Freie ret­ten kön­nen. Die Eltern waren zu die­sem Zeit­punkt nicht zu Hau­se. Nach­dem die Feu­er­wehr­kräf­te den Brand gelöscht hat­ten, fan­den sie das leb­lo­se Kind im Dach­ge­schoss des Anwesens.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Hof nahm die Ermitt­lun­gen vor Ort auf. Bei ihrer Arbeit wur­den sie von Spe­zia­li­sten des Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­amts unterstützt.

Im Rah­men der umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen stell­te sich her­aus, dass sich die drei Kin­der im Alter von 14, sechs und drei Jah­ren zum Zeit­punkt des Brand­aus­bruchs zu Hau­se auf­ge­hal­ten hat­ten. Ledig­lich die bei­den Jün­ge­ren befan­den sich zum Spie­len auf dem Dachboden.

Laut Gut­ach­ten des Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­am­tes wur­de das Feu­er durch mensch­li­ches Han­deln ver­ur­sacht. Die Ermitt­ler gehen davon aus, dass der Sechs­jäh­ri­ge den Brand beim Spie­len mit einem Feu­er­zeug ver­ur­sacht hat. Eine tech­ni­sche Ursa­che und bau­li­che Män­gel konn­ten zwei­fels­frei als bran­dur­säch­lich aus­ge­schlos­sen werden.

Nach­dem die 14-Jäh­ri­ge von dem Feu­er auf dem Dach­bo­den erfah­ren hat, ver­such­te sie ihre Schwe­ster zu ret­ten. Dies gelang ihr jedoch auf­grund der Flam­men und der star­ken Rauch­ent­wick­lung nicht mehr, wes­halb sie zusam­men mit ihrem Bru­der das Haus ver­las­sen musste.

Wie die rechts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung ergab, starb das drei­jäh­ri­ge Mäd­chen an einer Rauchgasvergiftung.

Die Staats­an­walt­schaft Hof lei­te­te ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen die Eltern wegen fahr­läs­si­ger Tötung auf­grund einer Ver­let­zung der Auf­sichts­pflicht ein. Hin­sicht­lich der schwer­wie­gen­den Fol­gen des Bran­des mit Todes­fol­ge wur­de mit Zustim­mung des Amts­ge­richts Hof von einer Stra­fe abgesehen.