Wie­der Stör­che in Bayreuth

Weißstorch
Weißstorch

Umwelt­amt der Stadt bit­tet dar­um, Stö­run­gen rund um die Hor­ste zu vermeiden

Seit Ende Febru­ar die­ses Jah­res hat sich auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Ein zwei­tes Stor­chen­paar hat den alten Kamin an der Lud­wig-Tho­ma-Stra­ße als Nist­platz ausgewählt.

Nach einem star­ken Rück­gang des Bestands Ende der 1970er Jah­re, hat sich die Popu­la­ti­on des Weiß­storchs dank eines Arten­hilfs­pro­gramms in den letz­ten Jah­ren wie­der deut­lich erholt. So brü­tet seit Jah­ren ein Stor­chen­paar regel­mä­ßig in Ober­kon­ners­reuth mit gutem Erfolg. Nach­dem 2017 und 2018 jeweils drei Jung­stör­che aus­ge­flo­gen sind, waren es in letz­ten bei­den Jah­ren sogar vier jun­ge Störche.

Den­noch gibt es zahl­rei­che Gefähr­dun­gen für den Weiß­storch. Vie­le der bei uns verun­glückten Vögel sind Opfer eines Strom­schlags an den Frei­lei­tungs-Masten. Eine wei­te­re Gefahr für die Stor­chen­po­pu­la­ti­on sind die sich deut­lich ver­schlech­tern­den Ernäh­rungs­be­din­gun­gen. Die Ent­wäs­se­rung von Feucht­wie­sen, die Besei­ti­gung von Gewäs­sern (Alt­wäs­ser, Tüm­pel, Wie­sen­grä­ben) und Fluss­re­gu­lie­run­gen sowie die inten­si­ve Grün­land­nut­zung schmä­lern das Futterangebot.

Neue Gefähr­dun­gen sind erst in den letz­ten Jah­ren hin­zu­ge­kom­men, so zum einen das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in Nähe des Storch­hor­stes, zum ande­ren der Flug mit Droh­nen über dem Horst. Das Abbren­nen von Feuer­werken in unmit­tel­ba­rer Umge­bung von Stor­chen­hor­sten kann dazu füh­ren, dass die Alt­vö­gel panik­ar­tig das Gele­ge oder die Jung­vö­gel ver­las­sen. Die Gele­ge küh­len aus und ster­ben ab, die Jung­vö­gel ver­hun­gern oder wer­den von Greif­vö­geln geschla­gen. Eine ähn­li­che Stö­rung und Flucht­re­ak­ti­on kann der Flug einer Droh­ne über dem Nest auslösen.

Die Er­haltung und Siche­rung des Lebens­rau­mes sind die wich­tig­ste Vor­aus­set­zung für ein Über­le­ben der Stör­che. Daher soll­te das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe von Stor­chen­hor­sten wäh­rend der Brut­zeit Anfang April bis Ende August unter­blei­ben. Soll­te auf ein Feu­er­werk nicht ver­zich­tet wer­den kön­nen, ist ein aus­rei­chen­der Abstand zu den Stor­chen­hor­sten ein­zu­hal­ten. Je nach Lage des Hor­stes und der Höhe und Inten­si­tät des Feu­er­werks soll­te der Abstand min­de­stens 600 Meter betragen.

Die erheb­li­che Stö­rung von Weiß­stör­chen wäh­rend der Brut­zeit kann als Ord­nungswidrigkeit mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den. Unab­hän­gig hier­von sind Feu­er­wer­ke außer­halb der Jah­res­wen­de ohne­hin beim Gewerbeaufsichts­amt anzu­zei­gen bezie­hungs­wei­se müs­sen vom Amt für öffent­li­che Ord­nung, Brand- und Kata­stro­phen­schutz der Stadt Bay­reuth geneh­migt werden.