Stadt Coburg gewährt Gastro­no­men erneut unbü­ro­kra­ti­sche Unterstützung

Hil­fe für Innen­stadt-Gastro­no­mie auch die­ses Jahr – jetzt Anfra­gen einreichen!

Die Gastro­no­mie ist einer der Wirt­schafts­be­rei­che, der durch die Coro­na-Schutz­maß­nah­men stark beein­träch­tigt ist. Am 22. März 2021 hat der Ver­wal­tungs­se­nat unter Vor­sitz von Ober­bür­ger­mei­ster Domi­nik Sau­er­teig die Stadt­ver­wal­tung beauf­tragt, erneut unbü­ro­kra­tisch die Rah­men­be­din­gun­gen für eine Erwei­te­rung der Außen­ga­stro­no­mie­flä­chen zu schaf­fen. Dies kann natür­lich erst grei­fen, wenn in Bay­ern aus infek­ti­ons­schutz­recht­li­cher Sicht eine Frei­ga­be für den Betrieb der Gastro­no­mie erfol­gen kann. Die Maß­nah­men sind zeit­lich befri­stet bis zum 31. Okto­ber die­ses Jahres.

Wie im ver­gan­ge­nen Jahr will die Stadt­ver­wal­tung zusätz­li­che Flä­chen für Außen­ga­stro­no­mie zur Ver­fü­gung stel­len, wenn dies in der Abwä­gung mit ande­ren Nut­zungs­rech­ten mög­lich ist. Auf Anre­gung des OB beton­te der Ver­wal­tungs­se­nat, dass der recht­li­che Rah­men soweit wie mög­lich aus­ge­schöpft wer­den soll.

„Natür­lich müs­sen Aspek­te wie Ver­kehrs­si­cher­heit, Feu­er­wehr­zu­fahr­ten oder das siche­re Pas­sie­ren für Men­schen mit Kin­der­wa­gen, Roll­stuhl, Rol­la­tor usw. wei­ter­hin gewähr­lei­stet sein“, macht Kai Hol­land als Lei­ter des Cobur­ger Ord­nungs­am­tes deut­lich. Aber man sei für die­sen Som­mer aus­nahms­wei­se bereit, z.B. ein­zel­ne Park­plät­ze o.ä. zu ver­le­gen, wenn dadurch zusätz­li­che Ange­bo­te für Außen­ga­stro­no­mie geschaf­fen wer­den kön­nen. Dabei müss­ten natür­lich immer auch die aktu­ell gül­ti­gen Hygie­ne- und Abstands­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Und natür­lich müs­se auch wei­ter­hin ein frei­er Durch­gang von 150 Zen­ti­me­tern für Fuß­gän­ger sicher­ge­stellt blei­ben. Die Nut­zung der Fahr­bahn­be­rei­che von Stra­ßen sei recht­lich schwierig.

Die Stadt Coburg bit­tet die Gastro­no­men bis zum 11.04.2021 um Rück­mel­dung über die bereits im letz­ten Jahr ein­ge­rich­te­te Mail-Adres­se aussengastronomie@​coburg.​de. Um einen Über­blick über die gesam­te Inter­es­sens­si­tua­ti­on zu bekom­men, wer­den alle Gastro­no­mie­be­trie­be gebe­ten, ihre kon­kre­ten Anfra­gen aus­schließ­lich an die­se Adres­se zu sen­den, auch wenn sie bereits über ande­re Wege mit der Stadt in Kon­takt getre­ten sind. Wenn beab­sich­tigt ist, die Außen­ga­stro­no­mie im glei­chen Umfang wie im Jahr 2020 zu betrei­ben, reicht ein kur­zer Hin­weis in der E‑Mail. Nach Ablauf der Aus­schluss­frist am 11. April wer­den dann alle Anträ­ge gemein­sam geprüft und prio­ri­tär bearbeitet.

Um eine unkom­pli­zier­te und schnel­le Lösung her­bei­füh­ren zu kön­nen, sind aus­schließ­lich Flä­chen mit einem räum­li­chen Bezug zum eige­nen Gastro­no­mie­be­trieb genehmigungsfähig.

„Es ist unser Ziel, trotz aller Bela­stun­gen in unse­ren Fachäm­tern die ein­ge­hen­den Anträ­ge so schnell wie mög­lich zu bear­bei­ten und umzu­set­zen“, ver­spricht Ober­bür­ger­mei­ster Sau­er­teig eine rasche Prü­fung. Dabei wer­de die Stadt­ver­wal­tung „auch die Belan­ge ande­rer Bür­ger im Blick behal­ten.“ Daher ste­he die Mail-Adres­se aussengastronomie@​coburg.​de aus­drück­lich auch Anwoh­nern zur Verfügung.