Tipps & Tricks: Elek­tro­rä­der vor Dieb­stahl schützen

E-Bike mit Faltschloss. Foto: Polizei
E-Bike mit Faltschloss. Foto: Polizei

Räder rich­tig sichern – auch im Kel­ler oder in der Garage

Vie­le Men­schen haben im ver­gan­ge­nen Jahr pan­de­mie­be­dingt das Rad­fah­ren (wie­der-) ent­deckt. Ins­be­son­de­re die schon in den Jah­ren zuvor gestie­ge­ne Nach­fra­ge nach Elek­tro­rä­dern (Pedelecs, E‑Bikes), nahm noch ein­mal zu. Doch auch bei Kri­mi­nel­len sind die hoch­prei­si­gen Räder mit Elek­tro­an­trieb sehr beliebt. Der rich­ti­ge Dieb­stahl­schutz ist des­halb wich­tig, auch in Kel­lern und Gara­gen. Die Poli­zei gibt Tipps.

„Vie­le Elek­tro­rä­der (Pedelecs, E‑Bikes) haben ein Rah­men­schloss, das aller­dings nicht als Dieb­stahl-Schutz reicht. Trotz Siche­rung könn­ten die Räder ein­fach weg­ge­tra­gen oder sogar auf dem Vor­der­rad weg­ge­rollt wer­den“, so Dr. Ste­fa­nie Hinz, Vor­sit­zen­de der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Län­der und des Bun­des. Die Poli­zei rät des­halb zum Kauf mas­si­ver Stahlketten‑, Bügel- oder Pan­zer­ka­bel­schlös­ser mit „geprüf­ter Qua­li­tät“ aus hoch­wer­ti­gem Mate­ri­al (bspw. durch­ge­här­te­ter Spe­zi­al­stahl). „Das Schloss soll­te groß genug sein, um das Rad mit Rah­men sowie Vor­der- und Hin­ter­rad an einen festen Gegen­stand anschlie­ßen zu kön­nen, zum Bei­spiel an einen Fahr­rad­stän­der oder Later­nen­pfahl. Das gilt auch für das Abstel­len in Kel­lern oder Gara­gen, denn auch abge­schlos­se­ne Räu­me hal­ten Kri­mi­nel­le nicht auf“, rät Hinz.

Gene­rell soll­ten Besit­ze­rin­nen und Besit­zer von Elek­tro­rä­dern meh­re­re Schlös­ser ein­set­zen, um ihr Rad, den Akku oder wert­vol­le Zube­hör­tei­le vor Dieb­stahl zu schüt­zen. Neben der Mit­nah­me bie­tet es sich an, die­se mit einem wei­te­ren Schloss zu sichern. Über­wie­gend sind die von Werk aus ver­bau­ten Akku-Schlös­ser, die vie­le Elek­tro­rä­der haben, kein aus­rei­chen­der Dieb­stahl-Schutz. Unter­des­sen gibt es auch die Mög­lich­keit, einen ver­steck­ten Sen­der am Rad anzu­brin­gen. Die­se Sen­der, so genann­te GPS-Tracker, sen­den per SMS einen Alarm auf das Mobil­te­le­fon, wenn das abge­stell­te Rad bewegt wird. Zudem über­mit­teln sie lau­fend den aktu­el­len Stand­ort des Rads.

Für alle Räder gilt: Damit die Poli­zei ein gestoh­le­nes Rad zwei­fels­frei iden­ti­fi­zie­ren und sei­ner recht­mä­ßi­gen Eigen­tü­me­rin oder Eigen­tü­mer zurück­ge­ben kann, ist eine indi­vi­du­el­le Kenn­zeich­nung sinn­voll. Vie­le in Deutsch­land ver­kauf­ten Räder haben eine in den Rah­men ein­ge­schla­ge­ne indi­vi­du­el­le Rah­men­num­mer. Fehlt die­se, kön­nen Rad­fah­ren­de selbst oder Fach­per­so­nal eine indi­vi­du­el­le Kenn­zeich­nung anbrin­gen, zum Bei­spiel durch Ein­gra­vie­ren. Zudem besteht die Mög­lich­keit einer Rad­co­die­rung. Wo Fahr­rad­be­sit­zen­de ihr Rad codie­ren las­sen kön­nen, erfah­ren sie im Fachhandel.

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zum Elek­tro­rad, wie bspw. Rah­men­num­mer, ein Foto sowie ein Eigen­tums­nach­weis, soll­ten in einem Rad­pass notiert und sicher auf­be­wahrt wer­den. Vie­le Fach­händ­ler stel­len beim Kauf einen her­stel­ler­sei­ti­gen oder poli­zei­li­chen Fahr­rad­pass aus. Kau­fen­de soll­ten gezielt danach fra­gen, rät die Polizei.

Wei­te­re Tipps zum The­ma Dieb­stahl­schutz von Rädern, ins­be­son­de­re auch von hoch­wer­ti­gen Elek­tro­rä­dern, bie­tet das Falt­blatt „Räder rich­tig sichern“ mit Infor­ma­tio­nen zur indi­vi­du­el­len Kenn­zeich­nung von Fahr­rä­dern, zu Kauf und Ver­kauf gebrauch­ter Räder sowie zum Fahr­rad­pass. Außer­dem erfah­ren die Lesen­den, was zu tun ist, wenn das Rad gestoh­len wur­de. Das Falt­blatt ist in jeder (Kriminal-)Polizeilichen Bera­tungs­stel­le kosten­los erhält­lich und kann im Inter­net her­un­ter­ge­la­den werden:

https://​www​.poli​zei​-bera​tung​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​M​e​d​i​e​n​/​0​2​5​-​F​B​-​R​a​e​d​e​r​-​r​i​c​h​t​i​g​-​s​i​c​h​ern.pdf