Tipps & Tricks: Urlaub in Corona-Zeiten

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Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps für die Reisebuchung

Vie­le Men­schen wür­den der­zeit ger­ne ihre näch­ste Rei­se pla­nen. Doch die Unsi­cher­heit ist ange­sichts der Coro­na-Lage groß: Kann man es wagen, jetzt den Pfings­t­ur­laub zu buchen? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät: Wer sich für ein bestimm­tes Rei­se­ziel inter­es­siert, soll­te sich genau infor­mie­ren. „Mög­li­cher­wei­se gibt es Rei­se­war­nun­gen des Aus­wär­ti­gen Amtes, loka­le Coro­na-Richt­li­ni­en oder Beson­der­hei­ten im gewähl­ten Urlaubs­do­mi­zil“, sagt Julia Zel­ler, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Teilt der Rei­se­ver­an­stal­ter Ein­schrän­kun­gen wie bei­spiels­wei­se einen gesperr­ten Pool bereits bei der Buchung mit, stel­len sie kei­nen Rei­se­man­gel dar.“

Bei Rei­se­bu­chun­gen ist die Zah­lung per Vor­kas­se üblich. Dies kann ins­be­son­de­re in Coro­na-Zei­ten zu Pro­ble­men füh­ren, wenn der Urlaub nicht wie geplant statt­fin­det. Häu­fig war­ten Ver­brau­cher trotz eines Anspruchs lan­ge auf die Rück­erstat­tung ihrer Rei­se­ko­sten. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät des­halb, eher spon­tan zu buchen und erst kurz vor Rei­se­an­tritt zu bezah­len. So kön­nen Urlau­ber das finan­zi­el­le Risi­ko ver­rin­gern. „Wer eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abschließt, soll­te die Kon­di­tio­nen genau prü­fen“, so die Juri­stin. „Eini­ge Ver­si­che­run­gen decken Schä­den und Erkran­kun­gen infol­ge von Pan­de­mien nicht mit ab.“ Für indi­vi­du­el­le Fra­gen zum The­ma Rei­se kön­nen Betrof­fe­ne die Bera­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern nut­zen. Infor­ma­tio­nen dazu ste­hen auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de. All­ge­mei­ne Aus­künf­te gibt es am Ser­vice­te­le­fon unter (089) 55 27 94–0.