Eber­mann­stadt: PoC-Schnell­test­sta­ti­on des BRK

Jeder Bür­ger soll die Mög­lich­keit haben, ein­mal die Woche einen kosten­lo­sen Corona­ Schnell­test zu machen. Ab Frei­tag, 19.03.2021, rich­tet das Land­rats­amt Forch­heim daher zusam­men mit dem Baye­ri­schen Roten Kreuz (BRK), Kreis­ver­band Forch­heim, eine neue Schnell­test­sta­ti­on in Eber­mann­stadt ein.

Die Schnell­test­sta­ti­on wird im Pfarr­zen­trum St. Niko­laus, Kir­chen­platz 9 in Eber­mann­stadt ein­ge­rich­tet. Im Land­kreis Forch­heim gibt es zusätz­lich wei­te­re Alter­na­ti­ven: Bür­ger­schnell­tests wer­den von nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten und Apo­the­ken ange­bo­ten (wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu auch auf der Home­page des Land­rats­am­tes unter www​.lra​-fo​.de/​c​o​r​ona)

Park­plät­ze ste­hen hin­ter dem Pfarr­zen­trum zur Ver­fü­gung. Der Weg vom Park­platz zur Test­sta­ti­on ist ausgeschildert.

Die Schnell­test­sta­ti­on des BRK ist mon­tags, mitt­wochs und frei­tags von 15.00 bis 19.00 Uhr geöff­net. Eine Anmel­dung ist nicht notwendig.

An der Test­sta­ti­on besteht FFP2-Mas­ken­pflicht. Die Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men sind ein­zu­hal­ten. Mit­zu­brin­gen sind Per­so­nal­aus­weis sowie die Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te zum Aus­le­sen der Per­so­nen­da­ten. Wich­tig: Für die Über­mitt­lung des Ergeb­nis­ses soll­te mög­lichst ein Han­dy bzw. die Han­dy­num­mer oder eine E‑Mail-Adres­se vor­han­den sein.

Wer ein Han­dy hat, bekommt das Ergeb­nis per SMS auf sein Han­dy geschickt oder per E‑Mail an sei­ne E‑Mail-Adres­se und hat damit bereits den Nach­weis für die durch­ge­führ­te Testung und das Ergeb­nis. Er kann die Test­sta­ti­on dann sofort nach der Testung verlassen.

Wer kein Han­dy oder eine gül­ti­ge E‑Mail-Adres­se hat oder nutzt, muss nach der Testung noch im War­te­be­reich nach der Test­strecke ver­blei­ben. Etwa eine Vier­tel­stun­de nach der Testung erhält der Gete­ste­te vom BRK einen Aus­druck des Test­ergeb­nis­ses zum Mit­neh­men. Erst dann kann er den War­te­be­reich über einen sepa­ra­ten Aus­gang wie­der verlassen.

Im Fall eines posi­ti­ven Coro­na-Schnell­tests wer­den die Daten des Gete­ste­ten an das Gesund­heits­amt über­mit­telt. Das Gesund­heits­amt nimmt dar­auf­hin Kon­takt mit dem Gete­ste­ten auf und ver­ein­bart einen Ter­min für einen PCR-Bestätigungstest

Zur Test­sta­ti­on kön­nen nur Per­so­nen kom­men, die sich frei­wil­lig auf Covid-19 testen las­sen möch­ten, die kei­ne Coro­na-Sym­pto­me haben und auch kei­nen Kon­takt zu einem Coro­na-lnfi­zier­ten hatten.

„Ich freue mich, dass wir zusam­men mit dem BRK zusätz­lich die­ses Schnell­test­zen­trum im Land­kreis Forch­heim anbie­ten kön­nen“, so Land­rat Dr. Her­mann Ulm.

Forch­heim, 16.03.2021

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