Coro­na: in der Stadt Bay­reuth greift die Baye­ri­sche Notbremse

Symbolbild Corona Mundschutz

Erhöh­tes Infek­ti­ons­ge­sche­hen: Ab 25. März gel­ten wie­der strik­te­re Einschränkungen

Für die Stadt Bay­reuth hat das Robert-Koch-Insti­tut am heu­ti­gen Diens­tag, 23. März, einen 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert von 128,4 ver­öf­fent­licht. Auf­grund der Vor­ga­ben der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung gel­ten für die Stadt Bay­reuth daher ab Don­ners­tag, 25. März, 0.00 Uhr, die für einen Inzi­denz­wert von über 100 gel­ten­den Einschränkungen.

Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger appel­liert an die Bevöl­ke­rung: „Wir alle müs­sen uns kon­se­quent an die Kon­takt­be­schrän­kun­gen und Hygie­ne­re­geln hal­ten, um aus die­ser schwie­ri­gen Situa­ti­on her­aus­zu­kom­men. Es kommt auf jeden Ein­zel­nen an.“ Weil der 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert von 100 an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen aktu­ell von Sonn­tag bis Diens­tag, 21. bis 23. März, über­schrit­ten wur­de, grei­fen mit Wir­kung ab Don­ners­tag, 25. März, wie­der die vor den jüng­sten Locke­run­gen gel­ten­den, strik­te­ren Regeln. Dies betrifft insbesondere:

Aus­gangs­sper­re: Es gilt wie­der eine nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr.

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Die Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den wie­der ver­schärft. Tref­fen sind nur noch mit einer wei­te­ren Per­son über 14 Jah­ren außer­halb des eige­nen Haus­stands erlaubt.

Ein­kau­fen: Für die Geschäf­te ent­fällt das Ein­kau­fen mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung („Click & Meet“). Hin­ge­gen bleibt wei­ter­hin das Abho­len vor­be­stell­ter Waren („Click & Coll­ect“ / “Call & Coll­ect“) mög­lich. Geöff­net blei­ben Buch­hand­lun­gen, Blu­men­lä­den, Bau­märk­te und alle Geschäf­te der Grundversorgung.

Kul­tur­ein­rich­tun­gen: Die Muse­en müs­sen wie­der schlie­ßen. Die Stadt­bi­blio­thek und das Stadt­ar­chiv kön­nen unter den bis­he­ri­gen Bedin­gun­gen geöff­net blei­ben: Es müs­sen unter ande­rem FFP2-Mas­ken getra­gen wer­den und die Abstands­re­geln sind ein­zu­hal­ten. Die Musik­schu­le kehrt vom Prä­senz- zum Distanz­un­ter­richt zurück.

Sport: Auch die Mög­lich­keit von Sport in festen Grup­pen bis 20 Kin­der unter 14 Jah­ren ent­fällt erneut, erlaubt ist nur noch kon­takt­frei­er Sport unter Beach­tung der Kon­takt­be­schrän­kun­gen. Die Spiel- und Bolz­plät­ze sowie die Skate­an­la­gen kön­nen unter Beach­tung der aktu­ell gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen genutzt werden.

Schu­len: Bay­reuths Schu­len aller Art wech­seln ab Mitt­woch für den Rest der Woche vor Beginn der Oster­fe­ri­en in den Distanz­un­ter­richt. Nur in den Abschluss­klas­sen fin­det Prä­senz­un­ter­richt statt, soweit dabei der Min­dest­ab­stand von 1,5 m durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann, bezie­hungs­wei­se Wechselunterricht.

KiTas: Die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in der Stadt Bay­reuth wech­seln ab Mitt­woch par­al­lel zu den Schu­len für die rest­li­che Woche in die Not­be­treu­ung. Wie es mit den KiTas in der kom­men­den Woche wei­ter­geht, ent­schei­det sich am Freitag.

Mas­ken­pflicht: Wei­ter­hin gilt in den von der Stadt aus­ge­wie­se­nen Zonen eine Mas­ken­pflicht und ein Ver­bot für den Kon­sum von Alkohol.