Nach Tötungs­de­likt in Klein­sen­del­bach Haft­be­fehl gegen Vater erlassen

Symbolbild Polizei

KLEIN­SEN­DEL­BACH, LKR. FORCH­HEIM. Bei dem Gewalt­ver­bre­chen am Sonn­tag­abend in einem Anwe­sen im Orts­teil Stein­bach, hat ein Vater sei­nen neun­jäh­ri­gen Sohn getö­tet. Poli­zei­ein­satz­kräf­te nah­men den Mann fest. Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bam­berg ermit­teln gegen den Tat­ver­däch­ti­gen wegen Mor­des. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg befin­det sich der Mann inzwi­schen in Untersuchungshaft.

Gegen 17.15 Uhr woll­te die getrennt leben­de Ehe­frau den gemein­sa­men neun Jah­re alten Sohn nach einem Wochen­en­de beim Vater in dem Wohn­haus im Föh­ren­weg abho­len. Der 50-Jäh­ri­ge trat ihr dort mit einem Küchen­mes­ser in der Hand ent­ge­gen. Auch auf­grund von Äuße­run­gen des Man­nes befürch­te­te die Frau, dass ihr Sohn in Gefahr ist und wähl­te außer­halb des Anwe­sens den Notruf.

Bereits wenig spä­ter waren die ersten Strei­fen­be­sat­zun­gen vor Ort und konn­ten sich, zusam­men mit Spe­zia­li­sten des Unter­stüt­zungs­kom­man­dos aus dem angren­zen­den Mit­tel­fran­ken, die in der Nähe ein­ge­setzt waren, Zutritt zu dem Wohn­haus ver­schaf­fen. Dort nah­men sie den 50-Jäh­ri­gen nur 30 Minu­ten nach der ersten Mit­tei­lung vor­läu­fig fest.

Im obe­ren Teil des Hau­ses fan­den die Beam­ten den leb­lo­sen Jun­gen. Ein Not­arzt konn­te nur noch sei­nen Tod fest­stel­len. Nach ersten Erkennt­nis­sen dürf­te die­ser bereits eini­ge Stun­den zuvor ein­ge­tre­ten sein.

Kri­mi­nal­be­am­te meh­re­rer Kom­mis­sa­ria­te aus Bam­berg nah­men vor Ort die umfas­sen­den Ermitt­lun­gen auf und führ­ten unter ande­rem Spu­ren­si­che­rungs­maß­nah­men durch. Eine Rechts­me­di­zi­ne­rin kam eben­falls an den Tat­ort. Der für Kapi­tal­de­lik­te zustän­di­ge Dezer­nent der Staats­an­walt Bam­berg mach­te sich ein Bild von dem Gesche­hen. Ein Mit­ar­bei­ter des Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­teams küm­mer­te sich ins­be­son­de­re um die Mutter.

Am Mon­tag­vor­mit­tag erfolg­te die rechts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung des Kin­des. Hier­bei wur­de fest­ge­stellt, dass Gewalt­ein­wir­kung zum Tod des Neun­jäh­ri­gen geführt hat. Auf­grund der gesam­ten Ermitt­lungs­er­kennt­nis­se erging am Mon­tag­nach­mit­tag auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg Unter­su­chungs­haft­be­fehl gegen den 50-Jäh­ri­gen, den Beam­te anschlie­ßend in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt brachten.