MdL Andre­as Schwarz: Wer wird Land­mu­si­kort des Jah­res 2021?

MdB Andreas Schwarz. Foto: Camarius
MdB Andreas Schwarz. Foto: Canarius

„Schon heu­te wer­den vie­le krea­ti­ve Ideen im länd­li­chen Raum umge­setzt, die jedoch häu­fig wenig Reso­nanz erfah­ren. Der Deut­sche Musik­rat und die Beauf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung für Kul­tur und Medi­en (BKM) möch­ten mit dem „Pro­gramm Land­mu­sik“ her­aus­ra­gen­de musi­ka­li­sche Pro­jek­te im länd­li­chen Raum för­dern und loben daher den Preis als Land­mu­si­kort des Jah­res aus“, kün­digt der Bam­berg-Forch­hei­mer Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz (SPD) an.

Der Preis rich­tet sich an Kom­mu­nen, Land­krei­se, Land­ge­mein­den und Klein­städ­te aus dem länd­li­chen Raum. Als länd­lich im Sin­ne der Aus­zeich­nung „Land­mu­si­kort des Jah­res“ gel­ten Land­ge­mein­den und Klein­städ­te bis 20.000 Einwohner*innen. Pro Kom­mu­ne und Land­kreis kann nur ein Antrag gestellt wer­den. Die Lan­des­mu­sik­rä­te nomi­nie­ren aus den ein­ge­gan­ge­nen Anträ­gen eine Aus­wahl, über die die Jury ent­schei­det. Dabei wer­den 2021 (und 2022) ins­ge­samt 13 „Land­mu­si­kor­te des Jah­res“ von einer fach­kun­di­gen unab­hän­gi­gen Jury gekürt.

Die aus­ge­wähl­ten Land­mu­si­kor­te erhal­ten ein Preis­geld von je 5.000 € und tra­gen die Aus­zeich­nung „Land­mu­si­kort des Jah­res“, wel­ches als Güte­sie­gel auf den beson­de­ren Ort hin­weist. Unter den 13 aus­ge­wähl­ten „Land­mu­si­kor­ten des Jah­res“ wählt die Jury drei Bun­des­preis­trä­ger aus. Die­se erhal­ten ein Preis­geld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis). Die Preis­gel­der sind zweck­ge­bun­den und müs­sen für die Fort­füh­rung der aus­ge­zeich­ne­ten musi­ka­li­schen Pro­jek­te ein­ge­setzt werden.

Bewer­bun­gen kön­nen bis zum 14.05.2021 per Email an den Deut­schen Musik­rat, Dr. Til­man Schlömp unter schloemp@​musikrat.​de ein­ge­sen­det werden.