Stadt Bam­berg: „Unsi­che­re Infek­ti­ons­la­ge ver­hin­dert wei­te­re Öffnungsschritte“

Die Stadt Bam­berg weist dar­auf hin, dass das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge (StMGP) am 18.03.2021 bekannt gege­ben hat, dass es bis auf Wei­te­res kein Ein­ver­neh­men für wei­te­re Öff­nungs­schrit­te gemäß §27 Abs. 1 der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV) ertei­len wird. Damit ist zum Bei­spiel die Öff­nung von Außen­ga­stro­no­mie, Thea­tern, Kon­zert- und Opern­häu­sern sowie Kinos für Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit einem tages­ak­tu­el­len COVID19 Schnell- oder Selbst­test ab dem 22. März nicht möglich.

Wird in einem Land­kreis oder einer kreis­frei­en Stadt min­de­stens 14 Tage in Fol­ge die 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 100 nicht über­schrit­ten und erscheint die Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens sta­bil oder rück­läu­fig, so könn­te die zustän­di­ge Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de grund­sätz­lich im Ein­ver­neh­men mit dem Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge und nach Maß­ga­be ent­spre­chen­der Rah­men­kon­zep­te (gemäß §27 der aktu­ell gül­ti­gen 12. BayIFSMV) wei­te­re Öff­nungs­schrit­te zulas­sen. Dazu gehö­ren die Öff­nung von Außen­ga­stro­no­mie, Thea­tern, Kon­zert- und Opern­häu­sern sowie Kinos für Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit einem tages­ak­tu­el­len COVID19 Schnell- oder Selbst­test. Auch die Aus­übung von kon­takt­frei­en Sport im Innen­be­reich und Kon­takt­sport im Frei­en wür­de dann möglich.

Mit sei­ner ableh­nen­den Ent­schei­dung hat das StMGP nun vor dem Hin­ter­grund der vola­ti­len Infek­ti­ons­la­ge und einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz nahe 100 in Bay­ern für Klar­heit gesorgt; es sei­en zunächst die Bera­tun­gen der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen und –chefs der Län­der am 22.03.2021 abzuwarten.