St 2204 / CO 16 / städt. Juli­us­weg in Seß­lach – Bau­be­ginn Kreu­zungs­um­bau am Hat­ters­dor­fer Tor

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg beginnt in Abstim­mung mit den Kreu­zungs­be­tei­lig­ten Land­kreis Coburg und Stadt Seß­lach am 22. März 2021 mit den Stra­ßen­bau­ar­bei­ten zum Kreu­zungs­um­bau am Hat­ters­dor­fer Tor in einen sog. “Mini-Kreis­ver­kehrs­platz“ („KVP“).

Der Kreu­zungs­um­bau ist zur wesent­li­chen Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­ver­hält­nis­se und der Ver­kehrs­si­cher­heit notwendig.

Der ursprüng­li­che Kreu­zungs­be­reich war eng und unüber­sicht­lich, die Geh­we­ge waren zu schmal oder fehl­ten teil­wei­se ganz.

Durch Erwerb des unmit­tel­bar an der Ein­mün­dung der Kreis­stra­ße CO 16 in die Staats­stra­ße ste­hen­den Eck­ge­bäu­des, wel­ches im Som­mer 2020 abge­bro­chen wur­de, wird eine Kreu­zungs­än­de­rung möglich.

Bevor mit den Stra­ßen­bau­ar­bei­ten begon­nen wer­den kann, müs­sen alle Ver- und Ent­sor­gungs­lei­tun­gen im Kreu­zungs­be­reich umge­legt bzw. erneu­ert sowie Siche­rungs­maß­nah­men an zwei Kel­lern durch­ge­führt werden.

Die Kreu­zung wird zu einem Mini-Kreis­ver­kehrs­platz mit einem Außen­durch­mes­ser von 22 m und über­fahr­ba­rer Mit­tel­in­sel umge­baut. Die Geh­we­ge wer­den regel­kon­form ver­brei­tert und ergänzt. In den drei Ästen der Staats­stra­ße 2204 / Kreis­stra­ße CO 16 wer­den Fuß­gän­ger­que­rungs­hil­fen ange­legt. Die Stadt Seß­lach erneu­ert die Stra­ßen­be­leuch­tung im gesam­ten Kreuzungsbereich.

Alle Arbei­ten kön­nen nur unter Voll­sper­rung des Kreu­zungs­be­reichs durch­ge­führt wer­den und dau­ern bis ca. Mit­te IV Quar­tal 2021.

Für den über­ört­li­chen Ver­kehr wird eine groß­räu­mi­ge Umlei­tung ein­ge­rich­tet; der ört­li­che Pkw-Ver­kehr wird klein­räu­mig, inner­ört­lich umge­lei­tet. Hier wird um beson­de­re Rück­sicht­nah­me der Ver­kehrs­teil­neh­mer im Bereich der Orts­stra­ßen gebeten.

Die Kreu­zungs­be­tei­lig­ten, das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg, der Land­kreis Coburg und die Stadt Seß­lach bit­ten die Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für die unver­meid­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen und Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen wäh­rend der Umset­zung der Kreu­zungs­maß­nah­me sowie um erhöh­te Auf­merk­sam­keit auf den Umleitungsstrecken.