MdL Seba­sti­an Kör­ber: „Staats­re­gie­rung ist bei Öff­nung der Fit­ness­stu­di­os konzeptlos“

MdL Sebastian Körber © FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag - B. Haselbeck
MdL Sebastian Körber © FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag - B. Haselbeck

Die Zwölf­te Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV) sieht abhän­gig von der Ent­wick­lung der ört­li­chen 7‑Ta­ge-Inzi­denz ab 22. März 2021 wei­te­re Öff­nungs­schrit­te vor. Dazu zählt unter ande­rem auch der kon­takt­freie Sport im Innen­be­reich unter der Vor­aus­set­zung, dass alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer über einen tages­ak­tu­el­len COVID-19 Schnell- oder Selbst­test ver­fü­gen. Theo­re­tisch besteht dem­nach eine mög­li­che Öff­nungs­per­spek­ti­ve für die seit Novem­ber letz­ten Jah­res geschlos­se­nen Fit­ness- und Sport­stu­di­os in Ober­fran­ken und dem Freistaat.

In den ver­gan­ge­nen Wochen haben den ober­frän­ki­schen FDP-Abge­ord­ne­ten Seba­sti­an Kör­ber aus Forch­heim meh­re­re Rück­fra­gen und Hilfs­ge­su­che von Stu­dio­be­trei­bern in Ober­fran­ken erreicht.

Die vom Lock­down betrof­fe­nen Betrie­be kom­men vor dem Hin­ter­grund ein­bre­chen­der Mit­glie­der­zah­len bzw. ‑bei­trä­ge bei wei­ter­lau­fen­den, monat­li­chen Fix­ko­sten zuneh­mend in exi­sten­zi­el­le Nöte. Dar­über hin­aus kön­nen die Land­rats­äm­ter man­gels ver­bind­li­cher Vor­ga­ben aus den zustän­di­gen Staats­mi­ni­ste­ri­en noch kei­ne Aus­künf­te zu Rah­men­hy­gie­ne­kon­zep­ten oder dem rich­ti­gen Umgang mit den ab 22. März 2021 zusätz­lich bestehen­den Test­pflich­ten ertei­len. Die drin­gend benö­tig­ten Öff­nungs­schrit­te für die Fit­ness­stu­dio­be­trei­ber und ihre Mit­glie­der dro­hen an der Plan- und Per­spek­tiv­lo­sig­keit der ver­ant­wort­li­chen Akteu­re in der Staats­re­gie­rung von CSU und Frei­en Wäh­lern zu scheitern.

Der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Seba­sti­an Kör­ber hat die Staats­re­gie­rung in einer Anfra­ge zum Ple­num auf die jetzt benö­tig­ten Öff­nungs­per­spek­ti­ven ange­spro­chen. In der am 18. März 2021 vor­lie­gen­den Ant­wort gibt die Staats­re­gie­rung nun zu, dass Sie weni­ge Tage vor dem 22. März 2021 noch kei­ne „Aus­sa­ge zum kon­kre­ten Inhalt des Rah­men­kon­zepts“ tref­fen kann.

„Wie­der ein­mal wer­den unse­re ober­frän­ki­schen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den nur sehr kurz­fri­stig über die kon­kre­ten Vor­stel­lun­gen aus Mün­chen infor­miert. Und auch die Betrof­fe­nen wer­den selbst jetzt und eigent­lich kurz vor dem Ziel wei­ter im Unkla­ren gelas­sen, wel­che Kon­zep­te und Maß­nah­men schluss­end­lich nötig sind. Seit 2020 stellt die COVID-19-Pan­de­mie unse­re Gesell­schaft vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen und auch ein gutes Jahr spä­ter ist an eine vor­aus­schau­en­de Pla­nungs­si­cher­heit für die Men­schen nicht zu den­ken. Ein ech­tes Kri­sen­ma­nage­ment für unse­re Bür­ger und Betrie­be sieht anders aus. In Zukunft muss die Poli­tik den Betrof­fe­nen bereits früh­zei­tig ein kon­kre­tes Kon­zept zur Ver­fü­gung stel­len. Alter­na­ti­ven wie z.B. unse­ren Stu­fen­plan aus dem Lock­down hat die FDP-Frak­ti­on im Baye­ri­schen Land­tag bereits vorgestellt.“