Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach bei einem Wildvogel festgestellt

Keine weitergehende Maßnahmen notwendig

Im Landkreis Kulmbach ist bei einem Wildvogel im Bereich Oberauhof (Stadt Kulmbach) der Nachweis der Geflügelpest (HPAIV) – auch Vogelgrippe genannt – erfolgt. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Virus vom Typ H5N8 bei einer tot aufgefundenen Kanadagans nachgewiesen. Damit ist der Seuchenausbruch bei einem zweiten Wildvogel im Landkreis festgestellt, der erst Fall war am 12.03.2021 ein in Thurnau verendeter Schwan.

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wurde in Ergänzung zur Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 bereits mit Wirkung vom 12.03.2021 im gesamten Landkreis Kulmbach vorsorglich eine Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung angeordnet. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte das bayerische Umweltministerium dies für alle Risikogebiete in Bayern veranlasst.

Wegen der bereits bestehenden landkreisweiten Aufstallungspflicht für Geflügelhalter, ergeben sich durch den aktuellen Geflügelpest-Nachweis bei einem Wildvogel im Landkreis keine weiteren Vollzugsmaßnahmen. Die Allgemeinverfügungen gelten sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Sie sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-kulmbach.de veröffentlicht.

Die Geflügelpest äußert sich bei Hühnervögeln u.a. in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit (bis 100 %). Oft sterben die Tiere auch völlig unerwartet. Infizierte Wasservögel zeigen häufig keinerlei Anzeichen, übertragen die Krankheit aber auf andere Geflügelarten.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes unter der Telefonnummer 09221/707-707 oder per Mail an veterinaeramt@Landkreis-Kulmbach.de gebeten.

Das Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach weist nochmals auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Anzeige einer Geflügelhaltung hin: Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, die bislang ihrer Pflicht zur Meldung noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung unverzüglich beim Veterinäramt unter Angabe der erforderlichen Daten anzuzeigen (Name, Anschrift des Halters, Art und Anzahl des im Jahresdurchschnitt gehaltenen Geflügels, Nutzungsart und Standort der Tiere, Betriebsnummer).

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.