Kri­po Bam­berg: Wei­te­re Schlä­ge im inter­na­tio­na­len Kampf gegen orga­ni­sier­ten Anla­ge­be­trug im Internet

Symbolbild Polizei

Fünf Fest­nah­men sowie zahl­rei­che Durch­su­chun­gen in Bul­ga­ri­en, in der Ukrai­ne sowie in Berlin

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg und des Poli­zei­prä­si­di­ums Oberfranken

BAMBERG/SOFIA/KIEW/BERLIN. Am 16.03.2021 wur­den nach umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg mit Unter­stüt­zung des Bun­des­kri­mi­nal­amts im Rah­men einer gemein­sa­men Akti­on mit Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den aus Bul­ga­ri­en Maß­nah­men gegen inter­na­tio­nal agie­ren­de mut­maß­li­che Anla­ge­be­trü­ger voll­zo­gen. Die Mit­glie­der die­ser inter­na­tio­na­len Täter­grup­pie­rung sol­len in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ver­mut­lich tau­sende Anle­ger ins­be­son­de­re aus dem deutsch­spra­chi­gen Raum um dut­zen­de Mil­lio­nen Euro betro­gen haben. Es konn­ten in Bul­ga­ri­en ins­ge­samt fünf Tatverdäch­tige fest­ge­nom­men und zahl­rei­che Objek­te durch­sucht wer­den. Gegen die Täter­grup­pie­rung war es bereits Anfang April 2020 zu einem ersten Action Day in Bul­ga­ri­en und Ser­bi­en mit meh­re­ren Fest­nah­men sowie zu einem wei­te­ren Zugriff in der Ukrai­ne kurz vor Weih­nach­ten 2020 gekom­men. Auf deut­scher Sei­te wer­den die Ermittlun­gen von der bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg errich­te­ten Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern gelei­tet, die nach­drück­lich den orga­ni­sier­ten Anla­ge­be­trug in Form des sog. „Cyber­tra­ding“ bekämpft.

Bamberg/​Sofia/​Kiew/​Berlin. Am 16.03.2021 wur­den in Bul­ga­ri­en ins­ge­samt vier Män­ner und eine Frau im Alter zwi­schen 30 und 43 Jah­ren fest­ge­nom­men. Für sämt­li­che Per­so­nen hat­te die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern im Vor­feld in enger Zusam­men­ar­beit mit einer eigens im Som­mer 2019 ein­ge­rich­te­ten Ermitt­lungs­kom­mis­si­on der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg wegen gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Betrugs Haft­be­feh­le erwirkt. Auf­grund der deut­schen Fahn­dungs­maß­nah­men erfolg­te jetzt die Inhaf­tie­rung. Die Fest­ge­nom­me­nen stam­men aus Bul­ga­ri­en, Tsche­chi­en und Mon­te­ne­gro. Par­al­lel zur Fest­nah­me kam es zum erfolg­rei­chen Voll­zug von Durch­su­chungs­be­schlüs­sen. Bei der Durch­su­chung von sie­ben Objek­ten ins­be­son­de­re in Sofia konn­te umfang­rei­ches Beweis­ma­te­ri­al sicher­ge­stellt wer­den. Die jet­zi­gen Maß­nah­men knüpf­ten an einen ersten Action Day im April 2020 an (vgl. Pres­se­mit­tei­lung Nr. 5 vom 07.04.2020).

Bereits im Dezem­ber 2020 führ­te zudem die Gene­ral­staats­an­walt­schaft Kiew in dem Ermitt­lungs­kom­plex in der Ukrai­ne einen groß ange­leg­ten Action Day durch, bei dem es zur vor­läu­fi­gen Fest­nah­me meh­re­rer Per­so­nen, zur Durch­su­chung einer Viel­zahl von Pri­vat- und Geschäfts­räu­men und zur Beschlag­nah­me von Immo­bi­li­en, Luxus­au­tos und Bar­geld im geschätz­ten Gesamt­wert von bis zu 50 Mil­lio­nen Euro gekom­men war.

Ergän­zend wur­den vor weni­gen Wochen in Ber­lin durch die Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg drei Durch­su­chungs­be­schlüs­se vollzogen.

Modus Ope­ran­di

Der Action Day vom 16.03.2021 und die vor­an­ge­gan­ge­nen Maß­nah­men in der Ukrai­ne und in Ber­lin rich­te­ten sich gegen einer Täter­grup­pie­rung, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nach einem weit ver­brei­te­ten Modus Ope­ran­di im gro­ßen Stil euro­pa­weit gra­vie­ren­de Vermögensschä­den bei Pri­vat­an­le­gern über sog. Cyber­tra­ding-Platt­for­men, die unter ver­schie­de­nen Domains betrie­ben wer­den, ver­ur­sacht haben soll. Der Tat­ab­lauf gestal­tet sich in sei­ner Grund­struk­tur re­gelmäßig gleich. Die Täter spie­geln den poten­zi­el­len Kun­den vor, digi­ta­le Platt­for­men für den Han­del mit unter­schied­lich­sten Finanz­in­stru­men­ten (bis zu deren Unter­sa­gung vor allem bi­näre Optio­nen, nun­mehr ins­be­son­de­re CFDs, Forex, Kryp­to­wäh­run­gen) zur Ver­fü­gung zu stel­len. Eine Inve­sti­ti­on bzw. eine Plat­zie­rung von Optio­nen sowie ein Vor­hal­ten von Anle­ger­gel­dern zur Rück­zah­lung bzw. zur Gewinn­aus­schüt­tung fin­den in Wahr­heit nicht statt. Die eingezahl­ten Gel­der wer­den zu kei­nem Zeit­punkt einer Kapi­tal­an­la­ge zuge­führt, die für den Kun­den sicht­ba­re Han­dels­platt­form ist eben­so wie das angeb­li­che Kun­den­kon­to eine rei­ne Täu­schung. In einer Viel­zahl von Fäl­len kommt es nach ein­zel­nen miss­glück­ten an­geblichen Trades zu einem Total­ver­lust des ein­ge­setz­ten Kapitals.

Von dem Delikts­phä­no­men, das der inter­na­tio­na­len orga­ni­sier­ten Cyber-Kri­mi­na­li­tät zuzu­rechnen ist, sind allein in Deutsch­land meh­re­re tau­send Anle­ger betrof­fen. In zahl­rei­chen an­deren euro­päi­schen Län­dern fin­den sich unzäh­li­ge wei­te­re Geschä­dig­te. Das Dun­kel­feld ist beträcht­lich, da vie­len Anle­gern das hohe Ver­lust­ri­si­ko der gewähl­ten Invest­ment­art bekannt ist und sie irr­tüm­lich davon aus­ge­hen, dass sich eben die­ses Risi­ko ver­wirk­licht hat.

Die Täter, gegen die sich die Maß­nah­men in Bul­ga­ri­en, in der Ukrai­ne sowie in Ber­lin rich­te­ten, sol­len im Zeit­raum 2018 bis April 2020 zumin­dest die Platt­for­men Trade Capi­tal, Fibo­ne­tix, Nobel Trade, Forbs­lab und Hulu­dox betrie­ben haben.

Inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit unter Betei­li­gung von Euro­just und Bundeskriminalamt

Der Erfolg des Action Days in Bul­ga­ri­en ist – eben­so wie bereits der Zugriff in der Ukrai­ne im Dezem­ber 2020 – maß­geb­lich auf die inten­si­ve und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit mit den aus­län­di­schen Ermitt­lungsbehörden (“Bul­ga­ri­an Spe­cia­li­sed Prosecutor’s Office” in Sofia sowie Gene­ral­staats­an­walt­schaft Kiew) zurück­zu­füh­ren. Eine wich­ti­ge Rol­le bei den durch­weg inter­na­tio­nal ange­leg­ten Ermitt­lun­gen kam dem Bun­des­kri­mi­nal­amt in Wies­ba­den zu, des­sen Ver­bin­dungs­be­am­te in 2/3 aller Län­der der Welt ihren Dienst ver­se­hen. Sie sor­gen für einen schnel­len Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen, um grenz­über­schrei­ten­de Kri­mi­na­li­tät effek­tiv zu bekämp­fen, und unter­stüt­zen lau­fen­de Ermitt­lun­gen. Unter­stüt­zung erhiel­ten die Bam­ber­ger Staats­an­wäl­te und Ermitt­ler zudem von der euro­päi­schen Agen­tur Eurojust.

Dass es trotz Coro­na-Pan­de­mie erneut mög­lich war, rei­bungs­los und effek­tiv über Gren­zen hin­weg zu ope­rie­ren, ist ein Beweis für die guten Bezie­hun­gen der General­staatsanwaltschaft Bam­berg und der betei­lig­ten Poli­zei­dienst­stel­len zu ihren euro­päi­schen Partnern.

Die kom­ple­xen und auf­wän­di­gen Ermitt­lun­gen der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg gemein­sam mit ihren aus­län­di­schen Part­nern dau­ern an. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten zum Stand des Ver­fah­rens kön­nen, um die fort­dau­ern­den euro­pa­wei­ten Ermitt­lungen nicht zu gefähr­den, der­zeit nicht bekannt gege­ben werden.