Cobur­ger Oster­markt abgesagt

Auf­grund der Vor­ga­ben der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung muss der Oster­markt am 25. und 26. März abge­sagt werden.

Da an den Stän­den des Oster­markts über­wie­gend kei­ne Nah­rungs­mit­tel ver­kauft wer­den, gel­ten hier ande­re Rege­lun­gen als für die Cobur­ger Märk­te. Der „nor­ma­le“ Wochen­markt am Oster­sams­tag fin­det statt.