Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 17. März 2021

Coro­na-Selbst­tests für Kin­der­ta­ges­stät­ten und Schulen 

Im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie sieht die Test­stra­te­gie des Frei­staats Bay­ern vor, dass sich Lehr­kräf­te und son­sti­ge an Schu­len täti­ge Per­so­nen sich künf­tig zwei­mal pro Woche selbst testen sol­len. Für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler sol­len spä­te­stens nach den Oster­fe­ri­en ein­mal pro Woche Testun­gen in den Schu­len statt­fin­den. Auch Kin­der­ta­ges­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen erhal­ten Test­kits, damit sich die dort Beschäf­tig­ten zwei­mal pro Woche testen kön­nen. Für die Ver­tei­lung der Test­kits an Schu­len und Ein­rich­tun­gen ist die Stadt Erlan­gen zustän­dig. Die ersten Test­kits wur­den den Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den vom Frei­staat je nach Inzi­denz­wer­ten zuge­wie­sen. Erlan­gen hat in die­ser Woche eine erste Char­ge erhal­ten, die unmit­tel­bar an die Ein­rich­tun­gen ver­teilt wur­de. Vom Frei­staat sind regel­mä­ßi­ge wei­te­re Lie­fe­run­gen angekündigt.

Vier Apo­the­ken bie­ten kosten­lo­se Schnell­tests an

Die Apo­the­ken in Bay­ern kön­nen für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kosten­lo­se Coro­na-Anti­gen-Schnell­tests anbie­ten. Die ersten Apo­the­ken in Erlan­gen haben nun mit der Durch­füh­rung die­ser Tests durch spe­zi­ell geschul­tes Per­so­nal begonnen.

In den Apo­the­ken dür­fen nur sym­ptom­freie Per­so­nen gete­stet wer­den. Beim Test­ter­min muss ein gül­ti­ger Per­so­nal­aus­weis vor­ge­legt wer­den. Die Aus­wer­tung selbst dau­ert ca. 30 Minu­ten. Bei einem nega­ti­ven Test­ergeb­nis erhält man ein Zer­ti­fi­kat, das nach den der­zei­ti­gen Bestim­mun­gen 24 Stun­den gül­tig ist. Posi­ti­ve Tests wer­den an das Gesund­heits­amt über­mit­telt, posi­tiv Gete­ste­te müs­sen sich unver­züg­lich in häus­li­che Abson­de­rung begeben.

In Erlan­gen bie­ten im Moment fol­gen­de Apo­the­ken kosten­lo­se Schnell­tests an: Bahn­hof-Apo­the­ke (Goe­the­stra­ße 40–44, ohne Ter­min), Koli­bri Apo­the­ke (Allee am Röthel­heim­park 15, Anmel­dung nur online unter www​.schnell​test​-apo​the​ke​.de), Med­icon Apo­the­ke Neu­müh­le (Neu­müh­le 2; Anmel­dung tele­fo­nisch unter 09131 940870 oder www​.med​icon​-apo​the​ke​.de/​c​o​r​o​n​a​-​s​c​h​n​e​l​l​t​e​s​t​-​n​e​u​m​u​e​hle), Schloss Apo­the­ke (Haupt­stra­ße 32, Anmel­dung nur online unter www​.schnell​test​-apo​the​ke​.de).

Neben dem Ange­bot der Apo­the­ken bestehen wei­ter­hin das vom Arbei­ter-Sama­ri­ter-Bund betrie­be­ne Coro­na-Test­zen­trum der Stadt Erlan­gen und des Land­krei­ses (Groß­park­platz), in dem nach PCR-Tests durch­ge­führt wer­den, und das vom Baye­ri­schen Roten Kreuz betrie­be­ne Schnell­test­zen­trum für Erlan­ge­rin­nen und Erlan­ger. Alle Infor­ma­tio­nen zu Testung und Anmel­dung unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​o​n​a​t​est.

Näch­sten Maß­nah­men für Sicher­heits­kon­zept Bergkirchweihgelände 

Obwohl die Erlan­ger Berg­kirch­weih Coro­na-bedingt auch 2021 nicht statt­fin­den kann, gehen die Sanie­rungs­maß­nah­men am Berg­kirch­weih­ge­län­de wei­ter. Wie die vor­he­ri­gen Maß­nah­men ver­fol­gen auch die für die­ses Jahr vor­ge­se­he­nen und vom Bau­aus­schuss in sei­ner Sit­zung am 9. März beschlos­se­nen Umbau­ten pri­mär das Ziel, die Sicher­heit am Fest­ge­län­de zu erhö­hen und den aktu­ell gül­ti­gen Auf­la­gen anzu­pas­sen. An ver­schie­de­nen Stand­or­ten wer­den dazu neue, höhe­re Gelän­der ange­bracht, die eine Min­dest­hö­he von 1,10 Meter besit­zen und einer Hori­zon­tal­last von 2,0 Kilo­new­ton Meter stand­hal­ten. Dazu müs­sen auch Stütz­mau­ern erneu­ert und zusätz­li­che Fun­da­men­te her­ge­stellt wer­den. Die Gestal­tung der geplan­ten Gelän­der wur­de mit der Denk­mal­schutz­be­hör­de abge­stimmt und ent­spricht der Aus­ge­stal­tung der bis­he­ri­gen Abschnit­te. Die Gesamt­ko­sten für die­ses Bau­maß­nah­men­pa­ket belau­fen sich gemäß der aktu­el­len Kosten­schät­zung auf ca. 460.000 Euro.

Ein Blick noch wei­ter vor­aus: Auch der West­aus­gang des Berg­kirch­weih­ge­län­des muss im Rah­men des Sicher­heits­kon­zepts zur Berg­kirch­weih für die Ent­fluch­tung sowie als Ret­tungs­weg für die Feu­er­wehr ertüch­tigt und aus­ge­baut wer­den. Die unter­schied­li­chen Anfor­de­run­gen der betei­lig­ten Fach­be­rei­che (Lie­gen­schaft, Tief­bau, Feu­er­wehr, Stadt­grün) wur­den vom Amt für Stadt­ent­wick­lung und Stadt­pla­nung gemein­sam mit einem Pla­nungs­bü­ro in meh­re­ren Vari­an­ten unter­sucht. Die Mit­glie­der des Umwelt‑, Ver­kehrs- und Pla­nungs­aus­schus­ses haben in ihrer Sit­zung am Diens­tag­abend grü­nes Licht für die Vari­an­te gege­ben, die den teils gegen­sätz­li­chen Anfor­de­run­gen am besten gerecht wird. Die­se wird nun Basis für die wei­te­ren Pla­nungs­schrit­te sein und sieht vor, die Wege am West­aus­gang auf die erfor­der­li­chen 5,00 Meter zu ver­brei­tern und den Ver­satz im Ver­lauf der Flucht­we­ge bei­zu­be­hal­ten, damit sich das Gefäl­le der Flucht­we­ge nicht vergrößert.

Sowohl Lie­fer­fahr­zeu­ge als auch die Feu­er­wehr-Ein­satz­fahr­zeu­ge kön­nen von der Bay­reu­ther Stra­ße über die­sen Weg das Berg­kirch­weih­ge­län­de (An den Kel­lern) errei­chen. Im Aus­bau­be­reich wird auch die Wege­ver­bin­dung von der Berg­stra­ße zum Böt­ti­ger­steig so gestal­tet, dass die Feu­er­wehr ihn befah­ren kann. Eben­so blei­ben die Anlie­fe­rung und das Auf­stel­len der mobi­len WC-Con­tai­ner für die Berg­kirch­weih möglich.

Für die Her­stel­lung der Wege­ver­brei­te­rung müs­sen jedoch vier Bestands­bäu­me gero­det wer­den. Das Plan­kon­zept sieht zwei Baum-Ersatz­pflan­zun­gen direkt am West­aus­gang vor, zwei wei­te­re Baum-Ersatz­pflan­zun­gen wer­den an geeig­ne­ter Stel­le auf dem Berg­kirch­weih­ge­län­de vor­ge­nom­men. Die im Rah­men der Vor­pla­nung durch das beauf­trag­te Inge­nieur­bü­ro durch­ge­führ­te Kosten­schät­zung ergibt einen Finan­zie­rungs­be­darf in Höhe von ca. 263.000 Euro. Die Umset­zung der Maß­nah­me ist für das näch­ste Jahr vorgesehen.

Bür­ger­mei­ster bei Neu­eröff­nung von „Bäder-Show­room“

Die Fir­ma Richter+Frenzel eröff­net am Frei­tag, 19. März, ihren neu­en „Bäder-Show­room“ in der Schal­lers­ho­fer Stra­ße. Einer Ein­la­dung dazu folgt Bür­ger­mei­ster Jörg Volleth.

Vogel­brut­zeit: Hin­wei­se zum Betre­tungs­ver­bot wer­den aufgesprüht 

Mit einem auf­ge­sprüh­ten Motiv wei­sen die Stadt Erlan­gen und der Land­schafts­pfle­ge­ver­band Mit­tel­fran­ken ab Mon­tag, 22. März, im Reg­nitz­tal auf das Betre­tungs­ver­bot von Wie­sen wäh­rend der Auf­wuchs­zeit und dem Beginn der Brut- und Setz­zeit von Vögeln hin. Bei einem Pres­se­ter­min infor­mie­ren Umwelt­re­fe­ren­tin Sabi­ne Bock und Karin Klein-Schmidt (Land­schafts­pfle­ge­ver­band) gemein­sam mit Ver­tre­tern des Baye­ri­schen Bau­ern­ver­ban­des sowie dem Amt für Umwelt­schutz und Ener­gie­fra­gen über die Wich­tig­keit der land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen als Nah­rungs­raum für die Weiß­stör­che oder über die Auf­wuchs- und Vogelbrutzeit.

Der Nut­zungs­druck auf das Land­schafts­schutz­ge­biet Reg­nitz­tal als Erho­lungs­raum war schon immer groß. Auf­grund der Schlie­ßun­gen und Ein­schrän­kun­gen von ande­ren Frei­zeit­mög­lich­kei­ten durch die Pan­de­mie hat der Druck auf die Flä­chen jedoch noch ein­mal stark zugenommen.

Auch wenn es in Bay­ern ein Betre­tungs­recht der frei­en Natur gibt, so wird die­ses wäh­rend der Auf­wuchs- und Nutz­zeit (März bis Sep­tem­ber) auf land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen ein­ge­schränkt. Dies bedeu­tet, dass die Wie­sen im Reg­nitz­tal aber auch alle ande­ren land­wirt­schaft­lich genutz­ten Wie­sen z.B. im See­bach- oder Aurach­tal, wäh­rend die­ser Zeit nicht betre­ten wer­den dür­fen. Aus­ge­nom­men davon sind die ent­spre­chend gekenn­zeich­ne­ten und reich­lich vor­han­de­nen Freizeitflächen.

Neu­grün­dung des Netz­werks Bil­dung für Umwelt und Nachhaltigkeit 

Bereits im Janu­ar ist das Erlan­ger Netz­werk Bil­dung für Umwelt und Nach­hal­tig­keit, als Nach­fol­ger des Run­den Tischs Umwelt­bil­dung, gegrün­det wor­den. Mode­riert und koor­di­niert wur­de und wird das Netz­werk vom städ­ti­schen Amt für Umwelt­schutz und Energiefragen.

Das Netz­werk für Akteu­re aus Umwelt­bil­dung und Glo­ba­lem Ler­nen umfasst 35 Grün­dungs­mit­glie­der, dar­un­ter z.B. der Aben­teu­er­spiel­platz Brucker Lache, der Bund Natur­schutz, der Drit­te Welt Laden mit Zukunfts­aka­de­mie, der Lan­des­bund für Vogel­schutz, der Kreis- und der Stadt­ju­gend­ring, die Fried­rich-Alex­an­der-Uni­ver­si­tät und ande­re mehr. Das Netz­werk ver­steht sich als unab­hän­gi­ger Zusam­men­schluss, der frei­wil­lig, par­ti­zi­pa­tiv und pro­zess­ori­en­tiert arbei­tet, Mehr­per­spek­ti­vi­tät und Koope­ra­ti­on för­dert und offen ist für neue Mit­glie­der. Inter­es­sier­te kön­nen sich an Jani­na Baum­bau­er vom Amt für Umwelt­schutz und Ener­gie­fra­gen wen­den (E‑Mail janina.​baumbauer@​stadt.​erlangen.​de). Das Netz­werk fun­giert gleich­zei­tig als Forum des Nachhaltigkeitsbeirats.

Ziel ist es, die loka­len Bil­dungs­ak­teu­re unter­ein­an­der durch regel­mä­ßi­gen Aus­tausch zu ver­net­zen und Syn­er­gien inner­halb der Bil­dungs­land­schaft zu schaf­fen. Eine Ver­net­zung ins Städ­te­drei­eck erwei­tert dar­über hin­aus die Mög­lich­kei­ten des von­ein­an­der Ler­nens. Gleich­zei­tig soll die nach­hal­ti­ge Stadt­ent­wick­lung durch einen gemein­sa­men Auf­tritt und gebün­del­te Aktio­nen in Form von ganz­heit­li­chen und trans­for­ma­ti­ven Bil­dungs­an­ge­bo­ten unter­stützt wer­den. Aktu­ell wird an einem gemein­sa­men Akti­ons­pro­gramm für die Stadt­ge­sell­schaft und einer Platt­form als zen­tra­le Anlauf­stel­le für Inter­es­sier­te an Bil­dung für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung (BNE) gear­bei­tet. Das Netz­werk will außer­schu­li­sche Lern­or­te der Nach­hal­tig­keit für die Stadt­ge­sell­schaft und auch für schu­li­sche Grup­pen stär­ker in den Blick rücken. Dabei geht es vor allem um den Erwerb von Gestal­tungs­kom­pe­ten­zen und einer inter­na­tio­na­len Per­spek­ti­ve zur Mit­ge­stal­tung einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung. Als Pio­nier des Wan­dels trägt das Netz­werk mit Bil­dungs­the­men wie Kli­ma­schutz und bio­lo­gi­sche Viel­falt, Glo­ba­li­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung, ver­ant­wor­tungs­vol­ler Kon­sum, kul­tu­rel­le Viel­falt und sozia­le Gerech­tig­keit zur sozi­al­öko­lo­gi­schen Trans­for­ma­ti­on bei.