MdL Thor­sten Glau­ber: „Braue­rei­gast­stät­ten erhal­ten end­lich Ent­schä­di­gun­gen für ihre coro­nabe­ding­ten Verluste“

Minister für Umwelt- und Verbraucherschutz Thorsten Glauber
Minister für Umwelt- und Verbraucherschutz Thorsten Glauber

Ab sofort erhal­ten Unter­neh­men mit ange­schlos­se­ner Gast­stät­te einen erleich­ter­ten und ver­bes­ser­ten Zugang zu den außer­or­dent­li­chen Wirt­schafts­hil­fen für die Mona­te Novem­ber und Dezem­ber. Somit ist künf­tig der Gast­stät­ten­an­teil unab­hän­gig von den Umsät­zen des rest­li­chen Unter­neh­mens antrags­be­rech­tigt. Die bis­he­ri­ge Berech­nung, bei der ein Unter­neh­men mit sei­ner Gast­stät­te min­de­stens 80% Umsatz erzie­len muss­te, ent­fällt vollständig.

„Die­ser Schritt ist längst über­fäl­lig. Seit Wochen und Mona­ten kämp­fen wir für die Berück­sich­ti­gung der Baye­ri­schen Braue­rei­gast­stät­ten. Unse­re Braue­rei­en blicken auf eine sehr lan­ge Tra­di­ti­on zurück und lie­fern seit Jahr­hun­der­ten regio­na­le Pro­duk­te von sehr hoher Qua­li­tät“, stellt Staats­mi­ni­ster Glau­ber fest.

Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber, Brauer Mike Schmitt und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. © StMWi/E. Neureuther

Ver­brau­cher­schutz­mi­ni­ster Thor­sten Glau­ber, Brau­er Mike Schmitt und Wirt­schafts­mi­ni­ster Hubert Aiwan­ger. © StMWi/​E. Neureuther

Schon im Febru­ar wur­de im Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um beim Baye­ri­schen Brau­er­gip­fel auf die pre­kä­re Lage der Braue­rei­gast­stät­ten hin­ge­wie­sen. Neben dem Forch­hei­mer MdL Glau­ber war auch der Pretz­fel­der Brau­er Mike Schmitt dabei. Die als Misch­be­trie­be gel­ten­den Braue­rei­gast­stät­ten fie­len bis­lang bei den Wirt­schafts­hil­fen durchs Raster. „End­lich hat sich der Bund in die­ser Sache bewegt und hat die­se Lücke geschlos­sen“, so Glau­ber wei­ter. „Auf die­se Wei­se kön­nen vie­le Betrie­be bei uns in Ober­fran­ken geret­tet wer­den. Gera­de in mei­ner Hei­mat, der Frän­ki­schen Schweiz, gibt es vie­le klei­ne Braue­rei­en und Braue­rei­gast­stät­ten, die in ihrer Sum­me prä­gend für die Kul­tur­land­schaft und weit über die Gren­zen Bay­erns bekannt sind. Der Erhalt die­ser Kul­tur liegt mir beson­ders am Herzen.“

Von der neu­en Rege­lung pro­fi­tie­ren jetzt deutsch­land­weit neben den Braue­rei­gast­stät­ten, Strau­ßen­wirt­schaf­ten und Vino­the­ken auch alle ande­ren Unter­neh­men, die in Zusam­men­hang mit einer ande­ren Tätig­keit eine Gast­stät­te betrei­ben; wie etwa Buch­hand­lun­gen mit Cafes oder die Restau­rants in Möbelhäusern.